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Ukraine-Sonderseite

Sonderseite der KZBV

Auf einer Sonderseite hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hilfreiche Informationen zur zahnärztlichen Versorgung von Ukraine-Flüchtlingen zusammengefasst. Das Angebot wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Resolution der KZBV-VV

Die Vertragszahnärzteschaft steht bereit, um Flüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch in Deutschland zu versorgen. Eine entsprechende Resolution haben die Delegierten der KZBV-VV am Mittwoch einstimmig verabschiedet.

Medizinische Hilfe für die Ukraine

Deutschland unterstützt die medizinische Versorgung in der Ukraine und gewährleistet eine vollumfängliche Krankenversorgung von Geflüchteten in Deutschland. Das BMG hat auf seiner Website eine umfangreiche FAQ-Liste eingestellt.

Behandlung von Flüchtlingen

Der Leistungsanspruch für die zahnärztliche Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine richtet sich nach § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Genehmigungsfrei sind BEMA-Leistungen der bekannten vertragszahnärztlichen Positivliste.

Migranten als Patient

Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein hat auf einer Seite Informationen zur Behandlung von Migranten unterschiedlicher Herkunft zusammengestellt. Dort finden sich auch ein Notfallbehandlungsbogen, ein Patientenerhebungsbogen und ein Patientenanschreiben in ukrainischer Sprache.