Page loader

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Rechte und Pflichten sind im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) beschrieben. Sie repräsentiert die Selbstverwaltung der schleswig-holsteinischen Vertragszahnärzte/innen und untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.

Mitglieder der KZV S-H sind alle zugelassenen Vertragszahnärzte/innen, ermächtigte Krankenhaus-Zahnärzte/innen und bei Vertragszahnärzten/innen angestellte Zahnärzte/innen, wenn sie mindestens zehn Stunden pro Woche tätig sind. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der KZV S-H ist, dass sich der Praxisstandort in Schleswig-Holstein befindet.

Wichtige Aufgaben:

  • Mit derzeit 1.639 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten und Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden (Stand 18. Dezember 2019) stellt die KZV S-H die zahnmedizinische Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten sicher und hat hierbei zu gewährleisten, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht
  • Die Sicherstellung umfasst auch einen ausreichenden Notdienst.
  • Die KZV S-H ist zuständig für die Zulassung von Vertragszahnärztinnen und -ärzten in Schleswig-Holstein.
  • Ziel der KZV S-H ist es, möglichst unbürokratisch, schnell und kostengünstig im Interesse ihrer Mitglieder zu handeln.
  • Die KZV S-H nimmt die Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen wahr, insbesondere durch vertragliche Regelungen. Sie schließt mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Gesamtverträge mit Wirkung für die beteiligten Krankenkassen über die vertragszahnärztliche Versorgung.
  • Eine weitere Aufgabe besteht auch in der Vertretung vertragszahnärztlicher Anliegen gegenüber der Öffentlichkeit.
  • Sie ist Ansprechpartnerin für die Praxen in punkto Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen.
  • Sie regelt den Honorarverkehr zwischen Krankenkassen und KZV sowie KZV und Zahnärzten/innen
  • Die KZV überprüft die Abrechnungen der Vertragszahnärzte auf sachliche und rechnerische Richtigkeit.
  • Sie organisiert das Gutachterwesen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung.
  • Sie kontrolliert die Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte/innen im Rahmen ihrer vertragszahnärztlichen Tätigkeit
  • Sie überwacht die Umsetzung der Telematikinfrastruktur in den Praxen und führt die Refinanzierung durch.
  • Zur Fortbildung ihrer Mitglieder organisiert die KZV Seminare und den Schleswig-Holsteinischen Zahnärztetag.