Eine Vereinbarung zur endodontischen Versorgung zwischen der KZV Schleswig-Holstein und der IKK Nord ermöglicht es Versicherten der IKK Nord, bei endodontischen Behandlungen besondere Behandlungsleistungen und -methoden sowie Materialien zu wählen, die nicht von der vertragszahnärztlichen Versorgung umfasst sind, ohne dass sie ihren Anspruch auf Gewährung der Vertragsleistungen gegenüber der Krankenkasse verlieren.
Wählen Versicherte der IKK Nord unter dem Blickwinkel der Qualitätsverbesserung bei vertrags-zahnärztlichen endodontischen Leistungen (BEMA-Nrn. 27, 28, 31, 32, 34, 35) ein zusätzliches Versorgungsangebot, so haben sie nur die Mehrkosten in vollem Umfang selbst zu tragen.
Besondere endodontische Leistungen sind u.a.:
a) Aufsuchen und Darstellen von zusätzlichen oder obliterierten Wurzelkanaleingängen z. B. unter Anwendung von Färbetechniken,
b) intrakanaläre Diagnostik ggf. unter Einsatz von Vergrößerungshilfen,
c) Aufbereitung der Wurzelkanäle unter erhöhtem Werkzeug- oder Geräteeinsatz,
d) Einbringen von medikamentösen Einlagen mittels Ultraschallaktivierung bzw. besondere Spül- und Desinfektionstechniken,
e) Besondere Wurzelkanalfüllungstechniken,
f) Trepanation obliterierter Pulpakaven
g) Versorgung der vitalen Pulpa z. B. mit Mineraltrioxidaggregaten (MTA)
Diese enumerative Aufzählung besonderer endodontischer Leistungen ist beispielhaft und nicht abschließend.
Vertragszahnärzte rechnen die erbrachten besonderen Endo-Leistungen nach entsprechender vorangegangener Aufklärung und schriftlicher Vereinbarung unter zwingender Verwendung des Formblattes (Anlage 1 zur Vereinbarung zur endodontischen Versorgung) auf der Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) direkt mit dem Patienten ab. Der Zahnarzt bringt dabei das für die Vertragsleistungen über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gegenüber der KZV Schleswig-Holstein nach dem BEMA abzurechnende Honorar, jeweils in Abzug.
Notwendige vertragszahnärztliche Begleit- bzw. Diagnostikleistungen (z. B. Anästhesien, Röntgenmessaufnahmen, Röntgenkontrollaufnahmen, Kofferdam, Untersuchung, Sensibilitätsprüfungen), auf die der Versicherte Anspruch hat, werden ebenso wie die endodontischen BEMA-Positionen über die eGK im Rahmen der KCH-Quartalsabrechnung mit der KZV Schleswig-Holstein abgerechnet.
Bitte beachten Sie: Die Vereinbarung zur endodontischen Versorgung betrifft Wurzelkanalbehandlungen an Zähnen, die gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören und gilt überdies ausschließlich für Versicherte der IKK Nord sowie in Schleswig-Holstein niedergelassene Vertragszahnärzte.
Für die zahnärztliche Dokumentation der besonderen endodontischen Leistungen gelten die allgemeinen, aus dem Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z), der Berufsordnung, dem Patientenrechtegesetz (BGB) und dem Strahlenschutzgesetz erwachsenden, Aufzeichnungspflichten. Zu dokumentieren sind speziell die im Rahmen der besonderen Endo-Behandlungsleistungen erfolgten Verfahren und Maßnahmen. Darüber hinaus möchten wir Sie auf die in § 5 in Verbindung mit Anlage 2 der Vereinbarung zur endodontischen Versorgung verankerten Behandlungsziele im Rahmen der Qualitätssicherung hinweisen. Zur Klärung eventueller Streitfälle haben die Vertragsparteien sich auf die Einrichtung einer Clearing-Stelle verständigt.
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 15.03.2020 in Kraft, sodass der Abschluss einer entsprechenden Mehrkostenvereinbarung ab diesem Zeitpunkt möglich ist. Eine Teilnahme an der Vereinbarung zur endodontischen Versorgung zwischen der KZV Schleswig-Holstein und der IKK Nord ist freiwillig und bedarf keiner gesonderten Erklärung, weder gegenüber der KZV Schleswig-Holstein, noch gegenüber der IKK Nord.
Das Formular „Mehrkostenvereinbarung“ finden Sie unterhalb dieses Textes zum Download.