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TI-Refinanzierung

TI-Erstattungspauschalen werden im Serviceportal der KZV S-H beantragt

Die Beantragung der Refinanzierung der angeschafften TI-Komponenten erfolgt im Serviceportal der KZV S-H. Dazu muss der Antragsteller seine persönlichen Zugangsdaten verwenden. Nur damit hat man Zugriff auf die TI-relevanten Menüpunkte, der Teamzugang ist für die TI-relevanten Seiten nicht freigeschaltet. Nach dem Anmelden wählt man den Menüpunkt „TI-Refinanzierung“ aus. Nach dem Bestätigen der Praxisdaten gelangt man auf die Auswahlseite. Dort sind die Standardkomponenten wie Konnektor, stationäres Kartenterminal, Praxisausweis (SMC-B) sowie auch die Startpauschale und die monatliche Pauschale für die Betriebskosten unter dem Punkt „Startpaket“ zusamengefasst.

 

Nach dem Klick auf „Beantragen“ müssen die zwei Datumsfelder ausgefüllt sowie die drei Häkchen gesetzt werden. Danach kann die Refinanzierung des Startpakets beantragt werden.

 

Hier eine Übersicht über die derzeit gültigen TI-Pauschalen (Anlage 11a, Stand 14.09.2022, gültig ab 01.02.2022): Anlage 11a

Die Erstattung der TI-Erstausstattung erfolgt rückwirkend zum Installationsdatum der TI, in der Regel mit der nächsten Monatsabrechnung (abhängig vom Antragsdatum). Danach erfolgt die Erstattung der Betriebskostenpauschale monatlich.