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Zahnärztliche Zulassungen

WICHTIGE NEUERUNG SEIT AUGUST 2021!

Bei allen Anträgen auf Zulassung, Ermächtigung und auf Genehmigung einer Anstellung (gilt nicht für Assistenten) ist gemäß § 95 e Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB V sowie § 18 Abs. 2 Nr. 6 Zulassungsverordnung die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Zahnarztes erforderlich (näheres bei den pdf-Antragsformularen).

Untenstehend finden Sie alle nötigen Informationen, Merkblätter und Formulare zum Thema Zulassung zum Herunterladen und Ausdrucken.

Einige Hinweise vorab:

  • Rechtliche Grundlage für zahnärztliche Zulassungen ist die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) vom 06.05.2019, die Sie weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen finden.
  • Für Anträge auf Zulassung und Beschäftigung als angestellter Zahnarzt ist ein Eintrag ins Zahnarztregister zwingend erforderlich.
  • Anträge zur Beschäftigung eines Assistenzzahnarztes sollten spätestens ca. 2 Wochen vor Beschäftigungsbeginn erfolgen. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich. Die Genehmigung eines Assistenten erfolgt jedoch nicht durch den Zulassungsausschuss, sondern durch den Vorstand der KZV S-H.
  • Assistenten (Vorbereitungs-, Weiterbildungs- oder Entlastungsassistenten) gelten nicht als angestellte Zahnärzte im Sinne der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte.
  • Die für die Berechnung der den von Krankenhäusern gegründeten zahnärztlichen MVZ maximal in den jeweiligen Planungsbereichen zustehenden Vertragszahnarztsitze relevanten offiziellen Bedarfspläne finden Sie unten zum Download.

Niederlassungswillige Zahnärztinnen und Zahnärzte, die auf der Suche nach einem passenden Ort sind, informieren wir gern über geeignete Standorte in Schleswig-Holstein, sofern uns die Informationen hierzu vorliegen. Aktuell sehen wir z.B. im Bereich nördliches Ostholstein (Heiligenhafen, Lensahn, Oldenburg i.H.) gute Voraussetzungen für eine Niederlassung oder Anstellung. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen telefonisch Frau Griesbach (s.u.).

Außerdem sucht die Insel Amrum eine neue Zahnärztin oder einen neuen Zahnarzt.
Nähere Informationen dazu finden Sie >>> hier <<< .


Sitzungstermine des Zulassungsausschusses für Zahnärzte – Zulassungsbezirk Schleswig-Holstein

Termine für 2023

Sitzung am 08.03.2023 (Anträge für das II. Quartal 2023)
Die Anträge müssen bis zum 08.02.2023 vollständig vorliegen.

Sitzung am 07.06.2023 (Anträge für das III. Quartal 2023)
Die Anträge müssen bis zum 10.05.2023 vollständig vorliegen.

Sitzung am 13.09.2023 (Anträge für das IV. Quartal 2023)
Die Anträge müssen bis zum 16.08.2023 vollständig vorliegen.

Sitzung am 06.12.2023 (Anträge für das I. Quartal 2024)
Die Anträge müssen bis zum 08.11.2023 vollständig vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass Anträge als zurückgenommen bzw. nicht fristgerecht gestellt gelten, wenn die Gebühr und/oder die Unterlagen nicht in der vorgenannten Frist vollständig beigebracht werden. Für diesen Fall wird der Antrag bis zur nächsten Sitzung (ein Quartal später) zurückgestellt.

Termine für die Erklärung auf Verzicht der Zulassung

  • Verzicht zum 31.03.2023 musste eingereicht werden bis zum 31.12.2022
  • Verzicht zum 30.06.2023 muss eingereicht werden bis zum 31.03.2023
  • Verzicht zum 30.09.2023 muss eingereicht werden bis zum 30.06.2023
  • Verzicht zum 31.12.2023 muss eingereicht werden bis zum 30.09.2023

Bitte bedenken Sie, auch Ihren Kreisvereinsvorsitzenden wegen der Einteilung zum Notfallbereitschaftsdienst über Ihren Verzicht zu informieren.

Veränderungen in der wöchentlichen Arbeitszeit von angestellten Zahnärzten (siehe Dokument 4) oder deren Beschäftigungsende einschließlich des Ruhens aufgrund eines Beschäftigungsverbots (wegen Schwangerschaft) müssen dem Zulassungsausschuss umgehend schriftlich mitgeteilt werden

Detaillierte Informationen und Übersichten über alle erforderlichen Unterlagen finden Sie weiter unten im Akkordeon-Menü. Sollten Sie trotz aufmerksamer Recherche nicht finden, wonach Sie suchen, oder zusätzliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin der KZV S-H:

Maiken Griesbach

maiken.griesbach@kzv-sh.de
Tel (0431) 3897-174

Sollten Sie einen persönlichen Beratungstermin vor Ort wünschen oder Unterlagen persönlich abgeben wollen, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung!

 

Erforderliche Unterlagen für:

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  • Antrag auf Eintragung ins Zahnarztregister der KZV S-H
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  • Antrag auf Zulassung
  • Ratgeber "Schritte in das zahnärztliche Berufsleben" von KZBV und BZÄK
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  • Antrag auf Genehmigung zum angestellten Zahnarzt
  • Antrag auf Genehmigung zum angestellten Zahnarzt in einem MVZ
  • Abmeldung eines angestellten Zahnarztes
  • Ratgeber "Schritte in das zahnärztliche Berufsleben" von KZBV und BZÄK
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  • Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit eines angest. Zahnarztes
  • Anzeige einer Verringerung der Arbeitszeit eines angest. Zahnarztes
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  • Antrag auf Zulassung eines MVZ u. Antrag auf Genehmigung eines angestellten Zahnarztes im MVZ
  • Ratgeber "Schritte in das zahnärztliche Berufsleben" von KZBV und BZÄK
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  • Verlegung des Vertragszahnarztsitzes
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  • Verzicht auf die Kassenzulassung
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  • Personalbogen Vorbereitungsassistent
  • Personalbogen Entlastungsassistent
  • Anmeldung eines Assistenten
  • Abmeldung eines Assistenten
  • Ratgeber "Schritte in das zahnärztliche Berufsleben" von KZBV und BZÄK
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  • Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) Stand Juli 2021
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  • Planungsblatt B Stand 31.12.2020 (Veröffentlichung Amtsblatt)
  • Planungsblatt C Stand 31.12.2020 (Veröffentlichung Amtsblatt)