Die KZV-Vertreterversammlung hat 32 Mitglieder. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden in unmittelbarer und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Mitgliedern der Vereinigung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf Grund von Listen- und Einzelwahlvorschlägen gewählt. Die Vertreterversammlung hat insbesondere
- die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen,
- den Vorstand zu überwachen,
- alle Entscheidungen zu treffen, die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind,
- den Haushaltsplan festzustellen,
- über die Entlastung des Vorstandes wegen der Jahresrechnung zu beschließen,
- die Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern zu vertreten,
- über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken sowie über die Errichtung von Gebäuden zu beschließen.
Die Vertreterversammlung kann sämtliche Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen einsehen und prüfen.