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Mitglieder

Die KZV-Vertreterversammlung hat 32 Mitglieder. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden in unmittelbarer und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Mitgliedern der Vereinigung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf Grund von Listen- und Einzelwahlvorschlägen gewählt. Die Vertreterversammlung hat insbesondere

  1. die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen,
  2. den Vorstand zu überwachen,
  3. alle Entscheidungen zu treffen, die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind,
  4. den Haushaltsplan festzustellen,
  5. über die Entlastung des Vorstandes wegen der Jahresrechnung zu beschließen,
  6. die Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern zu vertreten,
  7. über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken sowie über die Errichtung von Gebäuden zu beschließen.

Die Vertreterversammlung kann sämtliche Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen einsehen und prüfen.

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