Page loader

Qualitätsmanagement - QM (gem. § 135a SGB V)

Alle Vertragszahnärzte sind nach § 135a Absatz 2 Nummer 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Mit der (zuletzt im Juli 2023 aktualisierten) Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 92 i. V. m. § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement.

Gemäß Anlage 2 Abschnitt II der QM-RL hat die KZV S-H zweijährlich 4% zufällig ausgewählte an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende Praxen zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation aufzufordern. Die diesjährige Stichprobenziehung fand am 30.08.2023 unter Verwendung eines Zufallsgenerators statt. Die dabei ermittelten Praxen wurden in der ersten Septemberwoche angeschrieben und aufgefordert, bis zum 17.11.2023 einen vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen gemäß Anlage 2 Abschnitt I der QM-RL einzureichen. Die Teilnahme an der Erhebung ist für die gezogenen Praxen verpflichtend.

Zur Unterstützung bietet die KZV S-H am 27.09.2023 eine Fortbildung als Hybridveranstaltung an. In dem Kurs werden die Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement gemäß QM-RL erläutert und Hinweise zum Ausfüllen des Berichtsbogens gegeben.

Der anderthalbstündige Kurs richtet sich insbesondere an Praxen, die in der diesjährigen Stichprobenziehung ausgewählt wurden, aber auch an alle anderen Praxen, die an dem Thema interessiert sind. Die Fortbildung ist für Mitgliedspraxen der KZV S-H kostenfrei und sowohl für Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch für Zahnmedizinische Fachangestellte geöffnet.

Die Veranstaltung findet im Hybridformat (Präsenz/online) statt. Die Teilnehmerzahl im Hörsaal der KZV S-H ist auf 45 begrenzt. Zusätzlich stehen ausreichend viele Plätze via Zoom zur Verfügung.

 

Downloads

  • QM-Richtlinie (ab 21. Juli 2023)
  • Berichtsbogen
  • Glossar und Ausfüllhinweise
  • Rundschreiben der KZBV zur Änderung der QM-Richtlinie
  • Artikel "28 Fragen zur Qualität in der Zahnarztpraxis" (aus Zahnärzteblatt 05/2021)
  • Artikel "Stichprobenziehung erfolgt Ende August" (aus Zahnärzteblatt 7-8/2023)