Germäß § 135a Absatz 2 Nummer 2 SGB V sind alle Vertragszahnärzte verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Mit der (zuletzt im April 2024 aktualisierten) Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 92 i. V. m. § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement.
Entsprechend Anlage 2 Abschnitt II der QM-RL hat die KZV S-H zweijährlich 4% zufällig ausgewählte an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende Praxen zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation aufzufordern. Die letzte Stichprobenziehung fand am 14. August 2025 statt. Die gezogenen Praxen wurden angeschrieben und aufgefordert, bis spätestens 16.12.2025 den Online-Berichtsbogen im Serviceportal auszufüllen und an die KZV S-H zu senden.
QM-Richtlinie und Informationen zum Herunterladen
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„CIRS dent – Jeder Zahn zählt“ - Fehlerberichtssystem

Gemäß QM-Richtlinie ist der systematische Umgang mit Fehlern („Fehlermanagement“) Teil des Risikomanagements. „Zum Fehlermanagement gehört das Erkennen und Nutzen von Fehlern und unerwünschten Ereignissen zur Einleitung von Verbesserungsprozessen in der Praxis. Fehlermeldesysteme sind ein Instrument des Fehlermanagements. Ein Fehlerberichts- und Lernsystem ist für alle fach- und berufsgruppenübergreifend niederschwellig zugänglich und einfach zu bewerkstelligen. Ziel ist die Prävention von Fehlern und Schäden durch Lernen aus kritischen Ereignissen, damit diese künftig und auch für andere vermieden werden können. Die Meldungen sollen freiwillig, anonym und sanktionsfrei durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen. Sie werden systematisch aufgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Prävention werden abgeleitet, umgesetzt und deren Wirksamkeit im Rahmen des Risikomanagements evaluiert.“
„CIRS dent – Jeder Zahn zählt“ ist eine gemeinsame Initiative von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer. Sie will vor allem dazu beitragen, die Ursachen und Bedingungen zu identifizieren, die zu kritischen Ereignissen führen, wodurch es möglich wird, Routinen so zu verändern, dass fehleranfällige Prozesse von vornherein vermieden werden. Ziel ist es, aus eigenen Erfahrungen und den Erfahrungen anderer Zahnärztinnen und Zahnärzte zu lernen. Informationen, etwa über Fehlermöglichkeiten, die sonst nur in einem kleinen Kreis – in der Praxis, in einem Qualitätszirkel oder unter Kollegen – verfügbar wären, können über „CIRS dent – Jeder Zahn zählt“ allen interessierten Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung gestellt werden.
„CIRS dent – Jeder Zahn zählt“ wird als geschlossene Benutzergruppe für Praxisinhaber, Leiter zahnärztlicher Einrichtungen sowie angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte betrieben. Zur Registrierung im System ist ein individueller Registrierungsschlüssel notwendig, den Vertragszahnarztpraxen sowie angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte über die KZV Schleswig-Holstein anfordern können. Nach der Registrierung mit Hilfe dieses Schlüssels können für die weitere Nutzung eigene Zugangsdaten vergeben werden.
Lesen Sie bitte auch den ausführlichen Artikel zum Thema „CIRS dent“ aus dem Zahnärzteblatt 05/2026, den Sie weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen finden!
Über das folgende Formular können Sie einen Registrierungsschlüssel schnell und einfach anfordern:
Alternativ können Sie einen Registrierungsschlüssel unter der folgenden E-Mail-Adresse anfordern:
admin@cirsdent-jzz.de