Um die Sicherheit zu erhöhen, wurde seit dem 1. Dezember 2023 die Anmeldung zum Serviceportal der KZV Schleswig-Holstein bei den persönlichen Zugängen sukzessive auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) umgestellt. Im Zuge dessen können nun viele Abrechnungsunterlagen online eingesehen werden.
Die Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgte zunächst auf freiwilliger Basis; seit dem 1. April 2024 werden neue persönliche Zugänge zum Serviceportal der KZV S-H nur noch mit Zwei-Faktor-Authentifizierung ausgegeben. Das bedeutet, zusätzlich zu Ihren persönlichen Zugangsdaten wird ein Einmal-Passwort abgefragt, das Sie mit Hilfe einer kostenfreien Authentifizierungs-App oder einer Hardware-Komponente generieren.
Dazu sendet Ihnen die KZV S-H ein sogenanntes Secret (QR-Code) zu. Installieren Sie eine Authenticator App oder beschaffen Sie sich einen Hardware-Authenticator, anschließend scannen Sie damit den QR-Code. Nach Einrichten der App bzw. der Hardware melden Sie sich im Serviceportal an und aktivieren dort die Funktion unter dem Menüpunkt „ZWEIFA AKTIVIEREN“.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne unsere Hotline unter der Nummer 0431 3897-181 zur Verfügung.
Hinweis: Für die Teamzugänge zur Übermittlung der Abrechnung erfolgt vorerst keine Umstellung.
Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
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Anforderung eines Teamzugangs für das Serviceportal
Wenn Sie einen Teamzugang für das Service-Portal der KZV Schleswig-Holstein anfordern möchten, drucken Sie das unten aufgeführte Formular „Anlage zur Anforderung eines Teamzuganges für das Serviceportal der KZV Schleswig-Holstein“ aus und senden uns dieses ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder gescannt per E-Mail (ti-team@kzv-sh.de) an die KZV S-H.
Anlage „TZ“ zur Anforderung eines Teamzuganges für das Serviceportal der KZV Schleswig-Holstein
Wichtiger Hinweis: Bei Berufsausübungsgemeinschaften muss die Anlage von jedem Praxisinhaber als separates Formular ausgefüllt und unterschrieben an die KZV S-H gesandt werden.
Nach Eingang der unterschriebenen Erklärung(en) wird der Teamzugang mit beschränkten Rechten (u.a. Online-Einreichung) angelegt. Dabei wird eine E-Mail mit dem Benutzernamen generiert und an die übermittelte E-Mailadresse gesendet.
Das zugehörige Passwort wird über den Postweg an Ihre Praxisanschrift versandt. (In dringenden Fällen kann das Passwort telefonisch über die im System hinterlegte Praxistelefonnummer mitgeteilt werden.)
ZE-Expressauszahlung
Aus analoger Sofortauszahlung wird digitale Expressauszahlung
Mit dem Ziel der Einsparung unnötiger Mengen an Papier, der Reduzierung von Portokosten für die Praxen und einer deutlichen Minderung des Verwaltungsaufwands für die KZV S-H stellen wir das bislang an einen monatlich schriftlich zu stellenden Antrag gebundene Verfahren der ZE-Sofortauszahlung ab dem Abrechnungsmonat August 2024 auf ein elektronisches Verfahren um.
Lediglich für die Anmeldung zur Teilnahme an dem künftig unter der Bezeichnung „Expressauszahlung“ firmierenden Verfahren bedarf es einmalig einer schriftlichen Teilnahmeerklärung. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüeintrag FÜR DIE PRAXIS > FORMULARE >FORMULARE HERUNTERLADEN
Das vom Praxisinhaber / den geschäftsführenden Gesellschaftern/Vertretungsberechtigten unterzeichnete und mit dem Abrechnungsstempel versehene Formular scannen Sie bitte ein und übermitteln es im PDF-Format an die KZV S-H. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse ex-auszahlung@kzv-sh.de! Geben Sie in der Betreffzeile Ihre Praxisnummer und die Postleitzahl Ihrer Praxis an, getrennt durch ein Leerzeichen. Dadurch kann unser System die Erklärung Ihren Stammdaten automatisiert zuordnen und die Praxis wird für die Berechtigung zur Teilnahme an der Expressaauszahlung registriert.
Praxen, von denen der KZV S-H die zuvor im Text erwähnte Erklärung vorliegt und die registriert sind, finden im Serviceportal per Teamzugang beim Datentransfer der Monatsabrechnungen ein gelbes Feld „Expressauszahlung“.
Durch Setzen eines Häkchens können Sie hier monatlich neu über die Teilnahme an der Expressauszahlung entscheiden. Mit dem Setzen des Häkchens stimmt die Praxis der vorgezogenen Bearbeitung und Auszahlung von 80 % des Gesamtbetrages ihrer jeweiligen ZE-Monatsabrechnung zu. Wie bisher wird ein Abschlag in Höhe von unverändert 0,3 % des auszuzahlenden Betrags für entstehende Kosten erhoben und direkt in Abzug gebracht.