Den Praxisausweis (SMC-B) bestellen Sie über das Serviceportal der KZV S-H mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (nicht mit dem Teamzugang für die Onlineeinreichung).
Damit Neugründer ihren Praxisausweis rechtzeitig vor der Praxiseröffnung bestellen können, können die Praxisinhaber (bei MVZ des zahnärztlichen Leiters/Geschäftsführers) ca. 4 Wochen vor dem Eröffnungstermin ihre hierfür notwendigen persönlichen Zugangsdaten für das Serviceportal in der EDV-Abteilung der KZV erfragen. Ebenfalls im Serviceportal können auch die Erstattungspauschalen zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur beantragt werden.
Über einen Klick auf den SMC-B-Button gelangen Sie zum Serviceportal:
In der Regel benötigen Sie eine SMC-B pro Praxisstandort. Für mobile Kartenterminals wird eine zusätzliche Karte benötigt. Ob Sie dafür einen Refinanzierungsanspruch haben (mind. 30 Hausbesuche / Jahr oder ein Kooperationsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung) erfahren Sie bei unserer TI-Hotline unter der Nummer 0431 – 3897 – 181.