Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Dezember 2020 eine eigenständige „Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) auf den Weg gebracht sowie entsprechende Änderungen der bisherigen Behandlungsrichtlinie (unter Abschnitt B, Ziffer V) beschlossen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich Anfang Mai 2021 einvernehmlich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) geeinigt. Neben der Bewertung wurden auch Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen festgelegt, also die Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (BEMA) zur Abrechnung der entsprechenden vertragszahnärztlichen Leistungen, die künftig in vertragszahnärztlichen Praxen herangezogen werden können.
Mit dem Beschluss des G-BA konnte die PAR-Behandlungsstrecke dem aktuellen zahnmedizinischen Erkenntnisstand angepasst werden. Die neue Richtlinie berücksichtigt die aktuelle Klassifikation parodontaler Erkrankungen aus dem Jahr 2018. Versicherte erhalten künftig im Zusammenhang mit der Behandlung eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung. Als weiterer eigener Therapieschritt ist erstmals leistungsrechtlich das parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch in der vertragszahnärztlichen Versorgung verankert worden. Damit findet die seit Jahren von den Standesvertretern geforderte „sprechende Zahnmedizin“ endlich Eingang in die Versorgung.
Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) ist nun ebenfalls fester Bestandteil der Versorgungsstrecke. Versicherte können, ausgerichtet am individuellen Bedarf, künftig zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern. UPT-Maßnahmen können nach Genehmigung der Krankenkasse darüber hinaus bis zu sechs Monate verlängert werden. Auf diese Weise wird die bestehende Lücke in der bisherigen parodontologischen Versorgung geschlossen und zugleich eine zentrale Forderung aus dem von KZBV und BZÄK erarbeiteten PAR-Versorgungskonzept umgesetzt.
Um Praxen flächendeckend und allgemeinverständlich über die neue Behandlungsstrecke zu informieren, hat die KZBV ein dreiteiliges Videoprojekt mit Interviews und Animations-Sequenzen aufgelegt, welches über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei Youtube, Facebook, Twitter abgerufen werden kann. Zahnarztpraxen erhalten schnell und kompakt alle relevanten Informationen, um die neue PAR-Richtlinie in der Versorgung ihrer Patienten zielgerichtet umzusetzen. Die drei Videos dienen zugleich der inhaltlichen Vorbereitung von Versorgungsangeboten sowie als Ergänzung und Begleitung von Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Aber auch Versicherte, zahnärztliche Standespolitik, Medien sowie interessierte Öffentlichkeit können sich mit den Clips über die verbesserte PAR-Behandlung informieren.
Teil 1 wurde am 4. Juni anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) in Berlin gestartet. Dargestellt werden in dem Video unter anderem die neue Leistungsstrecke der systematischen PAR-Therapie sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe – erläutert von Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes, Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der DG PARO sowie Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die Teile 2 und 3 des Projekts thematisieren unter anderem die versorgungspolitische Bedeutung, die Abrechnung der Leistungen auf Basis neuer BEMA-Positionen sowie die speziell für vulnerable Gruppen modifizierte Behandlungsstrecke. Erläutert werden Formulare, die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen. Bei den besonderen Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V stehen insbesondere die einzelnen Leistungsbestandteile der modifizierten Behandlungstrecke, aber auch die Bewertung und Abrechnung der Leistungen im Fokus.
Teil 2 wurde am 21.06.2021 veröffentlicht:
Teil 3 wurde am 28.06.2021 veröffentlicht:
Weitere Informationen finden Sie auf der Sonderseite der KZBV zur neuen PAR-Richtlinie:
Bis zur flächendeckenden Verfügbarkeit eines aktualisierten PAR-Moduls für Ihr Praxisverwaltungssystem steht Ihnen für die Online-Erfassung und -Übermittlung Ihrer PAR-Abrechnungen eine Erfassungsmaske im Serviceportal zur Verfügung. In einem kurzen Video erklären wir Ihnen die Vorgehensweise: