Der Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen hat in Erfüllung des in § 29 Abs. 6 SGB V niedergelegten gesetzlichen Auftrags in einem Katalog Leistungen bestimmt, die als sog. Mehrleistungen oder als Zusatzleistungen im Zusammenhang mit kieferorthopädischen Versorgungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart und abgerechnet werden können. Der Beschluss tritt am 01.07.2023 in Kraft.
Im unmittelbaren Kontext zum Beschluss des Bewertungsausschusses steht das von den Bundesmantelvertragspartnern gem. § 29 Abs. 7 SGB V festzulegende Formular für kieferorthopädische Mehrkostenvereinbarungen, die zwischen Vertragszahnärzten und gesetzlich versicherten Patienten getroffen werden können. Dieses Formular entfaltet demgemäß zeitgleich ab 1. Juli 2023 rechtliche Wirksamkeit und ist verbindlich anzuwenden, sobald das entsprechende Update (spätestens bis zum 30.09.2023) in das Praxisverwaltungssystem eingespielt ist.
Den Beschluss des Bewertungsausschusses sowie das neue Mehrkostenformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Um alle Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sowie kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte über die Neuregelungen zu informieren, führte die KZV S-H am 28.06.2023 von 14:30 bis 17:00 Uhr eine Fortbildung als Hybridveranstaltung durch.