Online – 28.06.2023 – KFO-Mehrkostenregelung nach § 29 SGB V
Datum: | 28.06.2023 |
Uhrzeit: | 14:30 - 17:00 |
Ort: | via Zoom |
Gebühr: | kostenfrei |
Punkte: | 3 |
Referenten

Dr. Nils Borchers
Kieferorthopäde, KFO-Referent der KZV S-H
Der Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen hat in Erfüllung des in § 29 Abs. 6 SGB V niedergelegten gesetzlichen Auftrags in einem Katalog Leistungen bestimmt, die als sog. Mehrleistungen oder als Zusatzleistungen im Zusammenhang mit kieferorthopädischen Versorgungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart und abgerechnet werden können. Der Beschluss tritt am 01.07.2023 in Kraft.
Im unmittelbaren Kontext zum Beschluss des Bewertungsausschusses steht das von den Bundesmantelvertragspartnern gem. § 29 Abs. 7 SGB V festzulegende Formular für kieferorthopädische Mehrkostenvereinbarungen, die zwischen Vertragszahnärzten und gesetzlich versicherten Patienten getroffen werden können. Dieses Formular entfaltet demgemäß zeitgleich ab 1. Juli 2023 rechtliche Wirksamkeit und ist verbindlich anzuwenden, sobald das entsprechende Update in das Praxisverwaltungssystem eingespielt ist.
Um alle Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sowie kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte über die Neuregelungen zu informieren, führt die KZV S-H am 28.06.2023 eine Fortbildung als Hybridveranstaltung Präsenz/online durch.
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Anmeldung
Hier können Sie sich für den Online-Stream via Zoom anmelden:
Präsenz – 28.06.2023 – KFO-Mehrkostenregelung nach § 29 SGB V
Datum: | 28.06.2023 |
Uhrzeit: | 14:30 - 17:00 |
Ort: | Hörsaal der KZV S-H |
Gebühr: | kostenfrei |
Punkte: | 3 |
Referenten

Dr. Nils Borchers
Kieferorthopäde, KFO-Referent der KZV S-H
Der Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen hat in Erfüllung des in § 29 Abs. 6 SGB V niedergelegten gesetzlichen Auftrags in einem Katalog Leistungen bestimmt, die als sog. Mehrleistungen oder als Zusatzleistungen im Zusammenhang mit kieferorthopädischen Versorgungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart und abgerechnet werden können. Der Beschluss tritt am 01.07.2023 in Kraft.
Im unmittelbaren Kontext zum Beschluss des Bewertungsausschusses steht das von den Bundesmantelvertragspartnern gem. § 29 Abs. 7 SGB V festzulegende Formular für kieferorthopädische Mehrkostenvereinbarungen, die zwischen Vertragszahnärzten und gesetzlich versicherten Patienten getroffen werden können. Dieses Formular entfaltet demgemäß zeitgleich ab 1. Juli 2023 rechtliche Wirksamkeit und ist verbindlich anzuwenden, sobald das entsprechende Update in das Praxisverwaltungssystem eingespielt ist.
Um alle Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sowie kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte über die Neuregelungen zu informieren, führt die KZV S-H am 28.06.2023 eine Fortbildung als Hybridveranstaltung Präsenz/online durch.
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Anmeldung
Hier können Sie sich für die Präsenz-Veranstaltung im Hörsaal der KZV S-H anmelden. Es stehen 45 Plätze zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldung.