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Telematikinfrastruktur (TI)

Gemäß § 291 Abs. 2b Satz 3 SGB V sind Zahnarztpraxen seit dem 1. Januar 2019 zur Durchführung des Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten (VSDM) gesetzlich verpflichtet, wofür eine Anbindung an das Netz der Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich ist. Praxen, die dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, drohen derzeit Honorarkürzungen von 1%, ab 01.03.2020 von 2,5%.

Der elektronische Praxisausweises (SMC-B), der neben Konnektor, E-Health-Kartenterminal, VPN-Zugangsdienst und zertifizierter Praxisverwaltungssoftware für die TI-Anbindung einer Zahnarztpraxis unbedingt erforderlich ist, kann über das Serviceportal der KZV S-H bestellt werden.

Damit Neugründer ihren Praxisausweis rechtzeitig vor der Praxiseröffnung bestellen können, können die Praxisinhaber (bei MVZ des zahnärztlichen Leiters/Geschäftsführers) ca. 4 Wochen vor dem Eröffnungstermin ihre hierfür notwendigen persönlichen Zugangsdaten für das Serviceportal in der EDV-Abteilung der KZV erfragen. Ebenfalls im Serviceportal können auch die Erstattungspauschalen zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur beantragt werden.

Viele Informationen und aktuelle Neuigkeiten, die die Telematikinfrastruktur betreffen, finden Sie unterhalb dieses Textes sowie im Menü rechts unter dem Button NEWS-TICKER.

Über einen Klick auf die SMC-B-Karte gelangen Sie zum Serviceportal:

In der Regel wird eine SMC-B pro Praxis-Standort benötigt. Für ein mobiles Kartenterminal wird zusätzlich eine SMC-B erforderlich. Anspruch auf die Refinanzierung eines mobilen Kartenterminals und eine zweite SMC-B-Karte hat eine Praxis, wenn sie mindestens 30 Hausbesuche pro Jahr abrechnt oder einen Kooperationsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung nachweist.

Die wichtigsten Informationen zum Thema Telematikinfrastruktur haben wir auf dieser Seite zusammen getragen bzw. verlinkt.

Besonders empfehlen möchten wir das folgende (im März 2019 aktualisierte) Video, das die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen (KZV Sachsen) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) produziert haben und das die bevorstehende Anbindung an die Telematikinfrastruktur in knapp 20 Minuten sehr anschaulich und im Detail erklärt:

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Wir danken der KZV Sachsen und der KZBV, dass wir dieses Video für die Information unserer Mitglieder nutzen dürfen!

Sollte es beim Einlesen der eGK bzw. bei der Durchführung des VSDM zu Fehlermeldungen kommen, gehen Sie bitte nach dem „Merkblatt für die Praxis zum Umgang mit Fehlermeldungen bei Prüfung der eGK“ vor, dass Sie auf dieser Seite weiter unten finden.

Weitere Informationen:

Downloads

  • Pauschalen zur Kostenerstattung für die Telematikinfrastruktur (Stand 15.01.2020)

Downloads

  • Leitfaden "Kommunikation im Medizinwesen" KIM (vormals KOM-LE)
  • Whitepaper der gematik zur Informationssicherheit in der TI
  • Informationsblatt Betriebsarten Konnektor - Stand Juni 2019
  • Informationsblatt Datenschutz und Haftung in der Telematikinfrastruktur - Stand Juni 2019
  • Broschüre: Anbindung an die Telematikinfrastruktur (Stand: März 2019)
  • FAQs zur eGK - Stand August 2018
  • FAQs zur SMC-B - Stand 29.08.2018
  • FAQs zur TI-Refinanzierung - Stand 23.08.2018
  • TI kurz und knapp - Fragen und Antworten zur TI - November 2017 - KZV S-H
  • FAQ zum Online-Rollout (Stufe 1) – VSDM – Stand: 21.12.2017 - KZBV
  • Musterinformation zur Einführung der Telematikinfrastruktur der KZBV
  • Merkblatt für die Praxis zum Umgang mit Fehlermeldungen bei Prüfung der eGK
  • Checkliste Zahnarztpraxis der gematik
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  • Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen für SMC-B im Bereich der KZV Schleswig-Holstein
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Downloads

  • Merkblatt für die Praxis zum Umgang mit Fehlermeldungen bei Prüfung der eGK