Gemäß § 291 Abs. 2b Satz 3 SGB V sind Zahnarztpraxen seit dem 1. Januar 2019 zur Durchführung des Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten (VSDM) gesetzlich verpflichtet, wofür eine Anbindung an das Netz der Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich ist. Praxen, die dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, drohen derzeit Honorarkürzungen von 2,5%.
Der elektronische Praxisausweises (SMC-B), der neben Konnektor, E-Health-Kartenterminal, VPN-Zugangsdienst und zertifizierter Praxisverwaltungssoftware für die TI-Anbindung einer Zahnarztpraxis unbedingt erforderlich ist, kann über das Serviceportal der KZV S-H bestellt werden.
Damit Neugründer ihren Praxisausweis rechtzeitig vor der Praxiseröffnung bestellen können, können die Praxisinhaber (bei MVZ der zahnärztliche Leiter/Geschäftsführer) nach der Zulassungssitzung ihre hierfür notwendigen persönlichen Zugangsdaten für das Serviceportal in der EDV-Abteilung der KZV erfragen. Ebenfalls im Serviceportal kann auch die TI-Eigenerklärung abgegeben werden. Diese ist Voraussetzung für den Erhalt der monatlichen TI-Pauschale.
Viele Informationen zur Telematikinfrastruktur finden Sie unterhalb dieses Textes sowie im Menü rechts unter dem Button TELEMATIKINFRASTRUKTUR (TI).
Über einen Klick auf die SMC-B-Karte gelangen Sie zum Serviceportal:
In der Regel wird eine SMC-B pro Praxis-Standort benötigt. Für ein mobiles Kartenterminal wird zusätzlich eine SMC-B erforderlich.
Besonders empfehlen möchten wir das folgende (im März 2019 aktualisierte) Video, das die KZV Sachsen und die KZBV produziert haben und das die bevorstehende Anbindung an die Telematikinfrastruktur in knapp 20 Minuten sehr anschaulich und im Detail erklärt:
Wir danken der KZV Sachsen und der KZBV, dass wir dieses Video für die Information unserer Mitglieder nutzen dürfen!
Sollte es beim Einlesen der eGK bzw. bei der Durchführung des VSDM zu Fehlermeldungen kommen, gehen Sie bitte nach dem „Merkblatt für die Praxis zum Umgang mit Fehlermeldungen bei Prüfung der eGK“ vor, dass Sie auf dieser Seite weiter unten finden.
Weitere Informationen:
Informationsmaterial zum Thema Telematikinfrastruktur
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Praxisausweis (SMC-B) für Vertragszahnärzte: Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen im Bereich der KZV Schleswig-Holstein, Stand 12. August 2020
Das vorliegende Dokument definiert die Regelungen zur Beantragung, Nutzung und zur Sperrung des elektronischen Praxisausweises (bezeichnet als: „SMC-B“) für Vertragszahnärzte im Zuständigkeitsbereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H). Sie wurden vom Vorstand der KZV S-H in seiner Sitzung am 04.10.2017 beschlossenund im August 2020 angepasst.
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Glossar
Digitale Zertifikate
Ein digitales Zertifikat ist ein elektronischer Echtheitsnachweis, der die Identität einer Person oder eines Objektes bescheinigt. Am ehesten kann ein Zertifikat mit einem Personalausweis verglichen werden: Anhand der Informationen in dem „Personalausweis“ kann die Identität einer Person festgestellt werden.
DVO
Der Dienstleister vor Ort ist ein Serviceanbieter, der sowohl die Installation von Geräten als auch die Betreuung der Praxen vor Ort anbietet. Das kann ggf. der IT-Systembetreuer sein, der für die Praxis-Verwaltungs-Software zuständig ist.
Firewall
Eine Firewall ist ein Sicherungssystem für einzelne Computer oder Computernetzwerke. Sie sichert z. B. eine Praxis gegen unerwünschte Zugriffe aus dem Internet ab.
e-Health
e-Health (Electronic Health) bedeutet frei übersetzt „auf elektronischer Datenverarbeitung basierende Gesundheit“ und hat sich als Begriff für den Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen etabliert.
e-Health-Kartenterminal
Der Zugriff auf die Inhalte der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), des Praxisausweises (SMC-B) und des elektronischen Heilberufsausweises (HBA) erfolgt über ein e-Health-Kartenterminal, das über den Konnektor mit der Telematikinfrastruktur verbunden ist.
eGK
Die elektronische Gesundheitskarte ist eine Chipkarte, die dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertrags-(zahn-)ärztlichen Versorgung dient.
Gateway
Ein Gateway verbindet unterschiedliche Netzwerke miteinander. Bei Bedarf passt das Gateway die eingehenden Daten an, um eine problemlose Kommunikation zwischen den verschiedenen Systemen sicherzustellen.
gematik
Die gematik ist die von den Spitzenverbänden der Heilberufler und Kostenträger gemäß § 291b SGB V am 11. Januar 2005 gegründete „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“. Das Ziel der Gesellschaft: Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen.
gSMC-K – Gerätespezifische Security Module Card Typ K für den Konnektor –
Die gSMC-K ist eine im Konnektor fest verbaute Gerätekarte, die den jeweiligen Konnektor innerhalb der TI eindeutig identifiziert. Die Karte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
gSMC-KT – Gerätespezifische Security Module Card Typ KT für das Kartenterminal –
Die gSMC-KT ist eine das eHealth-Kartenterminal identifizierende versiegelte Gerätekarte. Sie sorgt für eine sichere Verbindung des Kartenterminals mit dem Konnektor. Das Terminal wird mit der gSMC-KT zu einem unverwechselbaren Gerät und kann nach der Personalisierung nicht in beliebige Terminals eingesetzt werden.
HBA
Der elektronische Heilberufsausweis ist eine personenbezogene Smartcard mit kryptographischer Funktion. Er kann für die Authentifikation, Verschlüsselung sowie für die (qualifizierte) elektronische Signatur und den Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte verwendet werden.
IT
Oberbegriff für alle mit der elektronischen Informations- und Datenverarbeitung in Verbindung stehenden Techniken und Funktionen
Konnektor
Der Konnektor stellt eine gesicherte und verschlüsselte Kommunikation (VPN) mit der Telematikinfrastruktur (TI) über das Internet her und ist damit das Bindeglied im Sicherheitskonzept der Telematikinfrastruktur (TI) auf Seiten der Heilberufler. Welches Gerät für Ihre Praxis geeignet ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Praxis-Verwaltungs-Software Anbieter (PVS) bzw. Ihrem IT-Systembetreuer.
QES
Die qualifizierte elektronische Signatur ist vergleichbar mit der herkömmlichen eigenhändigen Unterschrift auf Papierdokumenten. Sie ermöglicht die Überprüfbarkeit einer Erklärung im elektronischen Datenverkehr. Im Gegensatz zur elektronischen Signatur ist die QES dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet und ermöglicht seine Identifizierung. Es erfolgt eine Verknüpfung mit den unterzeichneten Daten, so dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann. Die zur Erstellung verwendeten digitalen Zertifikate und der gesamte Erstellungsprozess unterliegen diversen gesetzlichen Verordnungen.
ORS1
– Online Rollout Stufe 1 –
Der Gesetzgeber hat den Aufbau einer Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen vorgeschrieben. In der ersten Stufe wird das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) eingeführt.
PVS
Das Praxisverwaltungssystem beziehungsweise Zahnarztpraxisverwaltungssystem (ZPVS) dient der computergestützten Verwaltung einer Praxis.
Router
Ein Router verbindet Netzwerkabschnitte mit unterschiedlichen „Adressbereichen“, z. B. das Internet mit dem lokalen Netzwerk (LAN = local area network) der Zahnarztpraxis. Er enthält häufig eine Firewall und ist dafür zuständig, die Daten in das gewünschte Netzwerk weiterzuleiten.
Service Provider
Internetdienstanbieter oder Internetdienstleister werden oft als Provider oder Internetanbieter bezeichnet.
SIS
Secure Internet Service ist ein sicherer Internetzugang, der über die Telematikinfrastruktur angeboten wird und vom Zugangsdienstbetreiber abgesichert wird.
SMC-B
Die Security Module Card Typ B ist ein „Praxisausweis“. Es handelt sich dabei um eine Smartcard ähnlich einer Handy-SIM Karte, die in einem Kartenterminal der Praxis gesteckt ist. Sie dient der Authentifikation der Zahnarztpraxis gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur und beim lokalen Zugriff auf die eGK.
SPED Service Provider
– Endnutzernahe Dienste/Dienstleister –
Dabei handelt es sich um einen Service-Dienstleister, der die technische Ausstattung zur Inbetriebnahme der Telematikinfrastruktur in der Praxis aufbaut und anschließt. Dazu gehören: Konnektor, e-Health-Kartenterminal, SMC-B sowie die Durchführung der Softwarekonfiguration. Im laufenden Betrieb erhält der SPED die Funktionsfähigkeit der Komponenten aufrecht und stellt die Dienste sicher. SPEDs können Dienstleister vor Ort (DVO) mit der Installation in den Praxen beauftragen. Sprechen Sie mit Ihrem PVS-Anbieter oder Systembetreuer, um einen geeigneten Dienstleister zu finden.
Switch
Ein Switch ist eine Verbindung, an die mehrere Netzwerkgeräte angeschlossen werden können, z. B. Computer, Server und Drucker. Es können mehrere Switches miteinander verbunden werden.
Telematik
Kombination der Wörter Telekomunikation und Informatik
TI
Die Telematikinfrastruktur ist die digitale Infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Sie dient der sicheren Vernetzung und dem geschützten organisationsübergreifenden Datenaustausch innerhalb des Gesundheitswesens.
TI-Integrationsmodul
Modul bzw. Software zur Anbindung der Praxissoftware an den Konnektor
TSP
Trust Service Provider sind Vertrauensdienstanbieter, die digitale Zertifikate zur Erstellung und Überprüfung elektronischer Signaturen bereitstellen und bewahren.
VoIP
Voice-over-Internet-Protokoll bezeichnet die Technik, über das Internet zu telefonieren.
VPN
Ein Virtual Private Network ist ein aus Sicherheitsgründen verschlüsseltes privates Netzwerk, das zum Transport von Daten ein öffentliches Netz wie das Internet nutzt. Nur den Kommunikationspartnern, die sich in diesem Netzwerk legitimieren können, ist es möglich, miteinander Informationen und Daten auszutauschen. Man kann sich das wie einen Tunnel durch das Internet vorstellen, der nur vom Sender und Empfänger genutzt werden kann.
VPN-Zugangsdienst
Der VPN-Zugangsdienst ermöglicht den Heilberuflern den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Dieser Dienst wird von einem zugelassenen VPN-Zugangsdienstanbieter kostenpflichtig über das Internet zur Verfügung gestellt.
VPN-Zugangsdienstanbieter
Für den Zugang zur TI benötigen Praxen den VPN-Zugangsdienst von einem Anbieter – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang im Internet bereitstellt. Ihr PVS-Anbieter oder Systembetreuer nennt Ihnen den geeignetsten Anbieter. Die gematik wird auf ihrer Website www.gematik.de veröffentlichen, welche VPN-Zugangsdienstanbieter zugelassen sind.
VSDM
Das Versichertenstammdaten-Management ist eine Anwendung der TI, die die Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK umsetzt. Die erforderlichen Daten dafür stellen die Krankenkassen zur Verfügung. Die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte ermöglichen zukünftig bei der erstmaligen Inanspruchnahme ihrer Leistungen durch die Versicherten den Online-Abgleich mit den bei den Krankenkassen vorliegenden aktuellen Daten und ggf. die -Aktualisierung der auf der eGK gespeicherten Daten.
Externe Links und Informationen
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf den Seiten der gematik und der KZBV!
Technischer Hinweis: Die Verlinkungen wurden zum Zeitpunkt der Erstellung geprüft. Sollte ein Link zu einem späteren Zeitpunkt ins Leere oder zu einem unerwarteten Ziel führen, bitten wir um einen kurzen Hinweis über unser Kontaktformular. Vielen Dank!
Merkblatt für die Praxis zum Umgang mit Fehlermeldungen bei Prüfung der eGK
Sollte es beim Einlesen der eGK bzw. bei der Durchführung des VSDM zu Fehlermeldungen kommen, gehen Sie bitte nach dem „Merkblatt für die Praxis zum Umgang mit Fehlermeldungen bei Prüfung der eGK“ vor, dass Sie hier herunterladen können: