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Info-Veranstaltung zu EBZ, E-Rezept und Zahnarztnummer

Am 24., 25. und 29. Juni 2022 führt die KZV S-H eine Hybrid-Informationsveranstaltung zu den folgenden Themen durch:

  1. Das neue elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
  2. TI-Update: KIM, eAU und E-Rezept
  3. Die neue (lebenslange) Zahnarztnummer (ZANR)
  • In diesem Sommer soll die Telematikinfrastruktur den ersten konkreten Nutzen für die Zahnarztpraxen bringen: Ab dem 1. Juli können zu genehmigende Behandlungspläne (ZE, KBR/KG, PAR, KFO) sukzessive auf digitalem Weg an die Krankenkassen übermittelt werden. Mit dem Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) wird das bisherige, nicht mehr zeitgemäße und ressourcenverbrauchende Papierverfahren beim Antrags- und Genehmigungsprozess abgelöst. Die gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse aus der Pilotphase, die seit Januar 2022 mit einzelnen Praxen läuft, sind sehr vielversprechend. Mit einem Mausklick ist ein Behandlungsplan verschickt und – bei einem Standardantrag – umgehend von der Kasse digital genehmigt zurück. In den kommenden Monaten sollen alle Zahnarztpraxen sukzessive an das EBZ herangeführt werden, bevor es ab dem 1. Januar 2023 bundesweit verpflichtend wird. Der Vortrag gibt Ihnen alle Informationen, die Sie für die Einführung des EBZ in Ihrer Praxis benötigen. (Vorab finden Sie Informationen zum EBZ unter https://www.kzv-sh.de/ebz/)
  • Eine Voraussetzung für die Nutzung des EBZ ist eine funktionierende KIM-Anbindung. Diese ist künftig aber auch für die sichere Kommunikation der Praxen untereinander, die Ausstellung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie für das E‑Rezept erforderlich. Die Gesellschafterversammlung der gematik hat Ende Mai einstimmig den weiteren Fahrplan für das E‑Rezept beschlossen. Zahnarztpraxen in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe sollen die elektronische Verordnung demnach als erste in ein flächendeckendes Verfahren führen. Der Rollout in den beiden Regionen soll zum 1. September 2022 starten. Ab diesem Zeitpunkt sollen möglichst viele Zahnarztpraxen E‑Rezepte erstellen, um die Anwendung entsprechend schnell in die flächendeckende Versorgung zu bringen. Im Vortrag erfahren Sie alles, was Sie in Sachen KIM, eAU und E‑Rezept wissen müssen.
  • (Vorab finden Sie Informationen zum E-Rezept unter https://www.kzv-sh.de/e-rezept/)
  • In § 293 Abs. 4 SGB V ist die Einführung einer personenbezogenen, lebenslangen Zahnarztnummer gesetzlich festgelegt. Im November erhalten alle Zahnärztinnen und Zahnärzte (außer Assistenzzahnärztinnen/-zahnärzte) von der KZV eine Zahnarztnummer zugewiesen, die ab 1. Januar 2023 verpflichtend zu verwenden ist. Die ersten Informationen zur Zahnarztnummer erhalten Sie in dem Vortrag.

Der Vortrag richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Praxen mit den genannten Themen betraut sind.

Um den individuellen Behandlungszeiten unserer Mitglieder gerecht zu werden und möglichst schnell möglichst viele Praxen mit den neuen Informationen zu erreichen, bietet die KZV Schleswig-Holstein für die Informationsveranstaltung drei unterschiedliche Termine an. Dabei können Sie jeweils entscheiden, ob Sie den Vortrag live im Hörsaal der KZV S-H in Kiel (je Termin bis zu 45 Plätze) oder aus der Ferne via Zoom hören möchten. Die Kursinhalte sind dabei identisch, d.h. pro Teilnehmer muss nur ein Kurs gebucht werden.

Die Präsenzkurse im Hörsaal der KZV S-H sind leider ausgebucht!

Hier melden Sie sich für einen Online-Kurs (via Zoom) an:

Update 28.06.22: Leider sind alle Kurse (auch online) ausgebucht!

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Ihre KZV S-H