Ab dem 1. Januar 2025 stehen für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ) überarbeitete KFO-Schlüssellisten zur Angabe von Anamnese, Diagnose und Therapie für alle Neuanträge zur Verfügung. Die bisherigen Schlüssellisten wurden von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Zusammenarbeit mit einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe, bestehend aus Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden, überarbeitet und mit dem Bundesmantelvertragspartner abgestimmt. Die Beantragung bzw. Aufstellung eines KFO-Behandlungsplans sollte nunmehr deutlich komfortabler werden, indem Angaben zu gängigen kieferorthopädischen Diagnosen/Therapien aus den Auswahllisten in die Antragsmaske im Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden können.