Am 01.01.2023 hat das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren das Papierverfahren abgelöst und ist seitdem verpflichtend anzuwenden. Die alten Vordrucke können nicht mehr genutzt werden. Eine Ausnahmeregelung besteht insoweit nur für Zahnarztpraxen, die ihre vertragszahnärztliche Tätigkeit bis zum 30.06.2023 beenden. Diese sind nicht verpflichtet, am EBZ teilzunehmen. Sie können auf die bisherigen Vordrucke der Anlage 14a zum BMV-Z zurückgreifen. Davon zu unterscheiden ist das sogenannte Ersatzverfahren, das ebenfalls Bestandteil des EBZ ist. Dieses greift in Fällen, in denen ein elektronischer Antrag trotz Installation der Module und grundsätzlicher Funktionsfähigkeit aus technischen Gründen im Einzelfall nicht gestellt werden kann. Die diesbezügliche Regelung findet sich in § 17 der Anlage 15 zum BMV-Z. Danach kann der Vertragszahnarzt ab dem 01.01.2023 in begründeten Fällen, insbesondere bei Programmierfehlern oder sonstigen, länger andauernden technischen Störungen, die nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags behoben sind, einen mittels im PVS hinterlegten Stylesheet nach Anlage 14c BMV-Z erzeugten papiergebundenen, unterschriebenen Ausdruck des Behandlungsplans an die Krankenkasse versenden.
Auf dieser Seite haben wir für Sie zahlreiche Informationenen zum neuen elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) zusammengestellt. Sollten Sie hier oder auf den verlinkten Seiten der KZBV nicht die Antwort auf Ihre Frage(n) finden, steht Ihnen unsere EBZ-Hotline zur Verfügung. Bitte beachten Sie die jeweilige Zuständigkeit!
Modul-Bestätigung und EBZ-Pauschalen im Serviceportal
Frau S. Hackel: 0431/38 97 171
EBZ Zahnersatz
Frau K. Böhmer: 0431/38 97 140
Frau S. Lemke: 0431/38 97 196
Frau T. Schwertfeger: 0431/38 97 149
Frau S. Fischer: 0431/38 97 192
Frau C. Mahler: 0431/38 97 141
EBZ KBR/Schienen
Frau B. Vespermann: 0431/38 97 143
EBZ KFO
Frau C. Schuster: 0431/38 97 133
Unterhalb dieses Textes unter Downloads finden Sie ein Informationspaket der KZBV. Es enthält gebündelte Informationen zum Start des EBZ, dem organsierten Ausrollverfahren, der notwendigen technischen Ausstattung und der Finanzierung sowie eine Checkliste.
Im Leistungsbereich ZE haben sich Änderungen ergeben, die sich auf die Befund- und Therapiekürzel erstrecken. Hier liegt dem Schreiben eine tabellarische Übersicht zur Veranschaulichung bei. Im Bereich KFO haben sich ebenfalls einige Neuerungen ergeben, die mit Einführung des EBZ einhergehen. Bitte beachten Sie dazu die beigefügten Auswahllisten!
Die KZV S-H informierte in drei Hybrid-Veranstaltungen am 24., 25. und 29.06.22 über das EBZ. Das Vortragsskript vom 29.06. können Sie bei Bedarf >>> hier herunterladen! <<<
Die KZBV hat auf einer Sonderseite umfassende Informationen zusammengestellt:
Weitere Informationen können Sie hier herunterladen: