Impftermine ab sofort verfügbar
Alle in Schleswig-Holstein tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren in den Praxen beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unmittelbarem Patientenkontakt können ab sofort Impftermine vereinbaren.
Aufgrund der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist die KZV S-H verpflichtet, Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb umzusetzen. Durch die Einführung eines Schichtbetriebes kann die telefonische Erreichbarkeit in der Zeit vom 1. Februar bis zum 14. März 2021 zeitweise eingeschränkt sein. Einzelne Ansprechpartner/innen sind nicht durchgängig zu den vertrauten Zeiten erreichbar bzw. anwesend.
Die Dienstzeiten wurden daneben aber erheblich ausgeweitet. Die KZV S-H ist im oben genannten Zeitraum montags bis freitags in der Zeit von 6:15 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Bitte nutzen Sie verstärkt die Möglichkeit, der KZV S-H eine Mail mit Angabe Ihrer Praxisnummer und stichwortartiger Schilderung Ihres Anliegens zu senden! (E-Mail bitte an info@kzv-sh.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular!) Wir rufen Sie dann umgehend zurück. Vielen Dank!
Alle in Schleswig-Holstein tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren in den Praxen beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unmittelbarem Patientenkontakt können ab sofort Impftermine vereinbaren.
Die KZV S-H führt am 3. März ein erstes Online-Seminar zur neuen IT-Sicherheitsrichtlinie durch. Dabei werden der Text der Richtlinie und alle Anforderungen erläutert. Die Veranstaltung ist mittlerweile ausgebucht.
Zwölf erstklassige Referentinnen und Referenten werden auf unserem 28. Zahnärztetag aufzeigen, wie Sie Ihre Patientinnen und Patienten „Mit Biss ins hohe Alter“ begleiten können. Eine virtuelle Ausstellung rundet das Programm ab.
Am 2. Februar 2021 ist die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b in Kraft getreten, die für alle Vertragszahnärzte verbindlich ist. Auf der Website der KZBV können der Richtlinientext sowie weitere Informationen abgerufen werden.
Beratende Videokonferenz der VV der KZV S-H – GPVG: Weiterhin nur Liquiditätshilfe statt Schutzschirm – Neue IT-Sicherheitsrichtlinie – Digitalisierung 2021 – DPF als Download – Rundschreiben der KZV S-H – Verwaltungskostenordnung
Wie die KZBV am 16.01.2021 mitteilt, sind für Patientinnen und Patienten ab sofort Corona-Tests grundsätzlich auch in Zahnarztpraxen möglich, sofern zuvor eine entsprechende Beauftragung durch den ÖGD ergangen ist.
Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie haben wir eine Auswahl von für Zahnarztpraxen besonders relevanten Informationen und weiterführenden Verlinkungen auf einer Seite zusammen gestellt.
Die Abgabefrist für das ZäPP, die Datenerhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur der Vertragszahnarztpraxen in Deutschland, wird noch einmal bis zum 15. März verlängert!
Seit 1. November 2020 müssen auf allen ärztlichen Rezepten klare Dosierungsangaben zu jedem verordneten Medikament stehen, um die Arzneimitteltherapie für die Patienten klarer, sicherer und wirksamer zu machen.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Dynamik der Corona-Pandemie beriet die Vertreterversammlung der KZBV Ende Oktober nun schon zum zweiten Mal per Videokonferenz wichtige aktuelle Themen der vertragszahnärztlichen Versorgung.
Bei HKPs, die vor dem 01.10.20 ausgestellt und bewilligt wurden, der ZE aber erst nach diesem Datum eingegliedert wurde, können Patienten bei ihrer Krankenkasse nachträglich die höheren Festzuschüsse geltend machen.
Der neue TI-Leitfaden der KZBV gibt einen Überblick über die notwendige technische Ausstattung und die Finanzierung, auch für die kommenden Anwendungen, enthält einige Checklisten, Tipps und Hinweise für Zahnarztpraxen.
Allgemeinpraxen
gibt es in S-H (davon 17 MVZ, Stand 02/2020)
Kieferorthopädische Praxen
sind aktuell in S-H aktiv
MKG-Chirurgische Praxen
sind in unserem KZV-Bereich gemeldet
Oralchirurgen
behandeln in S-H