Zahnärzteblatt Dezember 2024
Vertreterversammlung der KZV S-H bringt sich für Regierungswechsel in Stellung – Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025 – Verwirrung um den Starttermin der „ePA für alle“ – 32. Schleswig-Holsteinischer Zahnärztetag
Vertreterversammlung der KZV S-H bringt sich für Regierungswechsel in Stellung – Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025 – Verwirrung um den Starttermin der „ePA für alle“ – 32. Schleswig-Holsteinischer Zahnärztetag
Auch in diesem Jahr sind sowohl für die KZBV als auch für die KZV Schleswig-Holstein die durch das ZäPP gewonnenen Daten wichtig für die Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Am Mittwoch startete in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen die Pilotphase der „ePA für alle“ in Arzt- und Zahnarztpraxen. Die KZBV hat eine Seite mit allen relevanten Informationen zusammengestellt.
Ein neues Update zur Digitalen Planungshilfe (DPF) auf die Version 3.2.1.0 vom 13.01.2025 enthält eine Fehlerkorrektur zur Befundnummer 4.7. Das Update steht ab sofort auf der KZBV-Website zum Download bereit.
Die bisherigen Veröffentlichungen in den Medien zum Amalgamverbot ab 01.01.2025 sind teilweise leider unvollständig oder missverständlich. Die KZV S-H stellt Ihnen daher ein Merkblatt für die Aufklärung Ihrer Patienten zur Verfügung.
Auch nach dem Amalgamverbot haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf funktionstüchtige und zuzahlungsfreie Füllungen. Zum Einsatz kommen dafür selbsthaftende Materialien wie zum Beispiel Glasionomerzemente.
Am 25.11.24 führte die KZV S-H ein Webinar zur Neuregelung der Füllungstherapie nach dem Amalgam-Verbot zum 1. Januar 2025 durch. Mittlerweile stehen die Antworten auf die Fragen, die während des Webinars gestellt wurden, bereit.
Gemäß Vereinbarung des VDZI mit dem GKV-SV wurden zum 1. Januar 2025 die BEL-II-Preise für zahntechnische Leistungen um 4,41 % erhöht. Die aktualisierte Preisliste steht im CSV-Format zum Download bereit.
Die aktuelle Ausgabe des Jahrbuchs der KZBV liefert umfangreiche Informationen zur vertragszahnärztlichen Versorgung und belegt, dass die präventionsorientierte Ausrichtung der Zahnmedizin nach wie vor ein Erfolgsmodell ist.
Stunden pro Woche
ist ein gesamtes Praxisteam mit Bürokratieaufwand beschäftigt.
PAR-Neubehandlungsfälle
gab es nach Angaben der KZBV im November 2023 - im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Rückgang um rund ein Drittel.
Millionen Euro jährlich
beziffert die KZBV die langfristigen Kosten für das GKV-System, die aufgrund der Budgetierung im PAR-Bereich entstehen werden.
Prozent
betrug der Anteil der Ausgaben für zahnärztliche Behandlungen an den Gesamtausgaben der GKV im Jahr 2022.