Derzeit erhalten wir von Krankenkassen vermehrt die Meldung, dass eine deutlich zunehmende Anzahl von Anträgen und Mitteilungen nicht mit der aktuell gültigen und seit dem 01.04.2024 verpflichtend anzuwendenden Technischen Anlage 1.7 zum Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) versandt werden. Die betreffenden Anträge und Mitteilungen werden mit einer entsprechenden Fehlermeldung [„Verwendung einer ungültigen Versionsnummer (Logische Version)“] abgewiesen.
Um diesen Missstand zu beheben, muss zwingend das vom jeweiligen PVS-Hersteller freigegebene letzte Software-Update eingespielt werden. Erst danach können Anträge und Mitteilungen über das EBZ wieder wie gewohnt versendet werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen die in der Praxis verwendete Software auf mögliche Sicherheits- und Funktionsupdates zu prüfen und die empfohlenen Update-Zyklen der jeweiligen PVS-Hersteller einzuhalten.
Wichtig: Sofern eine Praxis aktuell von Fehlermeldungen bei Anträgen und Mitteilungen im EBZ-Verfahren betroffen ist, liegt in der Regel keine Störung der Telematikinfrastruktur und ihrer Dienste (z. B. KIM) vor. Schnelle Abhilfe kann im oben genannten Fall im Verbund mit dem zuständigen PVS-Hersteller geschaffen werden. Alle PVS-Hersteller sind von der KZBV ebenfalls über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden.