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Vorstandsinformation Coronavirus

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Ausbreitung des Coronavirus stellt das deutsche Gesundheitssystem vor eine Belastungsprobe und insbesondere auch die Zahnarztpraxen vor neue Herausforderungen. Auf der einen Seite sind wir für das Wohl und die Zahngesundheit unserer Patienten verantwortlich, auf der anderen Seite tragen wir für unserer eigene Gesundheit und die unserer Mitarbeiterinnen Verantwortung.

Aufgrund der gerade erst beendeten Gespräche auf Bundesebene zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) waren verlässliche Informationen leider nicht eher zu erhalten. Eine weitere Verunsicherung der Praxen durch unabgestimmte und unautorisierte Veröffentlichungen wollten wir in jedem Fall vermeiden.

Aufrechterhaltung der zahnärztlichen Versorgung in Zeiten von Corona

Auch in Krisenzeiten wie diesen sollten unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte ihrer Verpflichtung nachkommen, die allgemeine zahnärztliche Versorgung grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Dazu bedarf es entsprechender Hygieneartikel, die nach derzeitigem Stand nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Die Bundesorganisationen haben einen entsprechenden Bedarf an Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz, Einmalhandschuhen etc. reklamiert und stehen in Gesprächen mit dem BMG. Wir gehen davon aus, dass in Bälde mit Lieferungen zu rechnen ist. Über die Einzelheiten werden wir bzw. die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein informieren.

­Da vermehrt die Diskussion über mögliche Praxisschließungen aufgekommen ist, möchten wir darauf hinweisen, dass die Schließung von Zahnarztpraxen nicht ohne weiteres möglich ist. Sowohl die Berufsordnung als auch ihre vertragszahnärztliche Zulassung berechtigen und verpflichten die Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Versorgung ihrer Patienten. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Verpflichtung zur Erfüllung des Versorgungsauftrages entscheidet jeder Zahnarzt gemeinsam mit seinem Patienten, ob die beabsichtigte Behandlung unter den gegebenen Umständen erforderlich ist, oder verschoben werden kann. Da die aktuelle Krise fast täglich eine Neubewertung der Situation verlangt, gehen wir davon aus, dass Sie auch ihren Behandlungsumfang entsprechend anpassen.

Notfallbehandlung infizierter und unter Quarantäne stehender Personen

­Die Notfallversorgung dieser Personengruppe soll über besondere Behandlungszentren bzw. Klinken erfolgen. Diese Maßnahme dient dazu, die Ausbreitung des Virus zu vermeiden und das Infektionsrisiko für die Praxen so gering wie möglich zu halten. Die Universitätsklinik Kiel hat sich kurzfristig bereit erklärt, als erste Anlaufstation zur Verfügung zu stehen. Wird demzufolge eine Praxis von einer infizierten bzw. unter Quarantäne gestellten Person notfallmäßig kontaktiert, sollte von dort zunächst abgeklärt werden, ob eine Verordnung von Arzneimitteln ausreichend ist. Liegt eine Notfallsituation vor, die die sofortige Einleitung einer zahnärztlichen Behandlung erforderlich macht, soll die Behandlung im Universitätsklinikum in Kiel stattfinden. Bisher gehen wir davon aus, dass es sich um sehr wenige akute Behandlungsfälle handeln wird.
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KZBV und GKV-SV haben eine Vereinbarung über die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung für die Behandlung mit dem Coronavirus Infizierter bzw. von Verdachtsfällen getroffen. Als erster Teil dieser Schutzausrüstung wird die Auslieferung von FFP-2-Masken sehr zeitnah erfolgen. Die Bedarfe werden zurzeit ermittelt. Die Kosten für die Schutzausrüstung werden die Krankenkassen übernehmen. Die Verteilung soll über die KZV Schleswig-Holstein erfolgen.

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der finanziellen Liquidität der Praxen

­Zur Aufrechterhaltung der finanziellen Liquidität der schleswig-holsteinischen Vertragszahnarztpraxen in dieser besonderen Krisensituation hat der Vorstand der KZV Schleswig-Holstein ein umfangreiches Sofortmaßnahmenpaket geschnürt. Dieses beinhaltet u. a. Sonderzahlungen, Aussetzen des Honorarverteilungsmaßstabes, Beibehaltung der Abschlagszahlungen in bekannter Höhe und Berücksichtigung dieser Ausnahmesituation bei möglichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Der Vorstand hat sich zum Erhalt der wirtschaftlichen Existenz der Praxen zu diesen weitreichenden und bisher nicht vorstellbaren Maßnahmen entschlossen. Bitte beachten Sie dazu unser ausführliches Sonderrundschreiben, das am Montag in Ihren Praxen auf dem Postweg eingehen müsste. Wir werden mit diesen Sofortmaßnahmen ein klares und eindringliches Signal für den Erhalt und das wirtschaftliche Fortbestehen unserer Praxen setzen. Wir bitten Sie daher eindringlich, gemeinsam mit uns diesen schweren Weg zu gehen und auf unabgestimmte und rechtlich unzulässige Aktionen zu verzichten

Mit freundlichen kollegialen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Der Vorstand der KZV S-H