Mit der gesetzlichen Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich krankenversicherte Personen ändert sich auch das Verfahren bei der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung. So ist zukünftig die Angabe einer AU-begründenden Diagnose im Rahmen der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Form einer Kodierung nach der aktuell gültigen International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems – German Modification (ICD-10 GM) vorzunehmen.
Bisher hatten die Gesamtvertragspartner der Krankenkassen und Zahnärzte mit Rücksicht auf die zahnärztlichen Praxen einvernehmlich auf eine verpflichtende Angabe verzichtet, welche aufgrund des neuen Verfahrens zur eAU jedoch leider nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Mit der Einführung einer verpflichtenden ICD-10-Kodierung von Diagnosen bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung folgen die Gesamtvertragspartner auch den gesetzlichen Vorgaben nach § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch), die eine Kodierung der Diagnosen nach ICD grundsätzlich bereits seit 1995 vorschreiben.
In der vertragszahnärztlichen Versorgung ist es bis heute üblich, AU-begründende Diagnosen auf dem zu verwendenden Muster 1 (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) als reine Freitextangaben anzugeben. Die Änderung des Verfahrens, welches eine verpflichtende Angabe der Diagnosen in Form der ICD-10 GM und die damit einhergehende Einordnung der (Freitext)Diagnose in das Kodiersystem vorsieht, bedeutet eine Umstellung für die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat einige Informationen erstellt, um den Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten eine praxistaugliche Hilfestellung bei der Umstellung auf das neue Verfahren zu geben.
Praxishilfe ICD-10 GM der KZBV
Die Praxishilfe gibt kompakt auf zwei Seiten eine schnelle Übersicht über die wichtigsten Regeln bei der Kodierung von AU-begründenden Diagnosen in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Sie soll insbesondere im Praxisalltag bei der Kodierung von Diagnosen nach der ICD-10 GM als Unterstützung dienen und langwieriges Nachschlagen in Regelwerken und Manuals entbehrlich machen.
Übersicht möglicher Überleitungen häufiger Freitextdiagnosen in ICD-10 GM
In der vertragszahnärztlichen Versorgung ist es bis heute üblich, AU-begründende Diagnosen auf dem zu verwendenden Muster 1 (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) als reine Freitextangaben anzugeben. Die Änderung des Verfahrens, welches eine verpflichtende Angabe der Diagnosen in Form der ICD-10 GM und die damit einhergehende Einordnung der (Freitext)Diagnose in das Kodiersystem vorsieht, bedeutet eine Umstellung für die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte. Um die Überleitung vom bisher verwendeten Freitext in die ICD-Kodierung so einfach wie möglich zu gestalten, hat die KZBV eine entsprechende Übersicht erstellt (s. unterhalb dieses Textes unter DOWNLOADS). Die Übersicht beinhaltet auf Grundlage empirischer Auswertungen der Krankenkassen die häufigsten Themenfelder im Bereich der Freitextdiagnosen und übersetzt diese beispielhaft in mögliche ICD-10-Kodes. Die Übersicht soll die Suche nach geeigneten ICD-Kodes und den Einstieg in die Kodierung von Diagnosen bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in den Praxen erleichtern und ist auch Teil der zukünftigen Kodieranwendungen in den Praxisverwaltungssystemen.
Update Dezember 2021
Am 10.12.2021 übermittelte die KZBV eine aktualisierte Übersicht möglicher Überleitungen häufiger Freitextdiagnosen in ICD-10 GM, Stand: 12/2021. Eine Überarbeitung war notwendig, um einige Schreibfehler in der PDF-Datei zu korrigieren. Diese waren bei der Kodierung von K08.88 – Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates (Seite 9) und K04.8 – Radikuläre Zyste (Seite 12) aufgetreten. Daneben wurden kleine redaktionelle Änderungen in der Vorbemerkung und in der einführenden Erläuterung vorgenommen. Inhaltlich hat sich der Tabellenteil – bis auf die Fehlerkorrektur – nicht verändert.
Die aktualisierte Überleitungsliste finden Sie unterhalb dieses Textes zum DOWNLOAD.
Die KZBV weist zudem darauf hin, dass die Kodierung von Diagnosen im Rahmen der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer auf Grundlage der aktuellen ICD-10 GM zu erfolgen hat. Ab 1. Januar 2022 sind somit Diagnosen auf Grundlage der ICD- 10 GM Version 2022 zu verschlüsseln. Die aktuelle ICD-10 GM Version wird jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben und für Sie automatisch durch Ihren PVS-Hersteller in ihrem System bereitgestellt. Eine Anpassung der von der KZBV bisher bereitgestellten Hilfedateien und Dokumente, die Sie im Rahmen unseres Infopaketes erhalten haben, war im Rahmen der Umstellung auf die ICD-10 GM Version 2022 nicht notwendig.