25. Änderungsvereinbarung zum Bundesmantelvertrag der Zahnärzte ab dem 1. Quartal 2021 in Kraft
Die KZBV hat sich auf dem Verhandlungsweg mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Änderungsvereinbarung zum Bundesmantelvertrag der Zahnärzte geeinigt. Die wesentlichen Punkte im Überblick sowie die Anlagen 11 und 11a finden Sie in den angefügten PDF-Dateien .
Im Vorstandsrundschreiben der KZV S-H vom 18.06.2018 hatten wir bereits auf den neuen Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z, gültig ab 01.01.2018) hingewiesen und Ihnen den Vertragstext als Handbuchberichtigung zur Verfügung gestellt. Das umfangreiche gemeinsame Rundschreiben von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) finden Sie am Fuße dieser Seite unter DOWNLOADS. In diesem Schreiben werden die neuen Vorschriften des Paragrafenteils und die Anlagen zum BMV-Z kommentiert. Die wesentlichen Änderungen werden im Vergleich zur alten Rechtslage dargestellt. Ergänzt wird das Rundschreiben durch eine vergleichende Gegenüberstellung der Neuregelungen mit den jeweils entsprechenden Regelungen des Ersatzkassenvertrags.
Für eine schnelle Orientierung haben wir ein Übersichtsblatt erstellt, das auf einige wichtige Änderungen für die vertragszahnärztliche Praxis gesondert hinweist.