Die Gesellschafterversammlung der gematik hat in ihrer Sondersitzung am 31. Mai 2022 einstimmig beschlossen, dass die weitere Einführung des E-Rezepts stufenweise erfolgen wird. Der Rollout startet zum 1. September 2022 in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe (Region 1). Das E-Rezept soll dort, soweit dies technisch möglich ist, genutzt werden, damit es schnell hochlaufend zu einer flächendeckenden Ausstellung kommt.
Stand heute ist angedacht, drei Monate später zum 1. Dezember 2022 in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe verpflichtend und in sechs weiteren Bundesländern (Region 2) sukzessive die Einführung umzusetzen. In 2023 folgen die ausstehenden acht Bundesländer (Region 3) und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezepts.
Wichtig ist, dass die genannten Termine nicht den Beginn des technischen und organisatorischen Rollouts beschreiben. Dieser soll durch die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) und die Praxen bereits vorab weitestgehend abgeschlossen sein. Ein sukzessives, aber dennoch schnelles Hochlaufen der technischen und organisatorischen Bereitschaft ist insbesondere für die Region 1 vorgesehen.
Sobald die Verpflichtung zur E-Rezept-Nutzung greift, sind ausschließlich die Zahnarztpraxen ausgenommen, welche die technischen Möglichkeiten unverschuldet nicht vorhalten können, weil ihr PVS-Hersteller die Funktionalität noch nicht bereitstellen kann. Die Hersteller selbst werden durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung erneut auf ihre Pflicht zur Bereitstellung der erforderlichen Funktionen hingewiesen.
Unabhängig von der gestuften Einführung in den Regionen sind alle Zahnarztpraxen schon heute aufgerufen, Erfahrungen mit dem E-Rezept zu sammeln. Diese dürfen und sollen, soweit annahmebereite Apotheken in der Umgebung vorhanden sind, bundesweit verordnet und von den Patienten eingelöst werden. Viele Apotheken können E-Rezepte bereits heute verarbeiten, bis zum 1. September 2022 werden Apotheken in ganz Deutschland verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen. Ein Setting, um sich Schritt für Schritt mit dem E-Rezept vertraut zu machen, ist die Teilnahme an der E-Rezept-Pilotphase. Bei Fragen hierzu schreiben Sie bitte eine E-Mail an telematik@kzbv.de.
Sofern Sie in Ihrer Praxis noch nicht mit den Vorbereitungen zur Einführung des E-Rezepts begonnen haben, finden Sie auf einer Themenseite der KZBV (www.kzbv.de/e-rezept) zahlreiche Informationen rund um das E-Rezept. Anleitungen zur Umsetzung des E-Rezepts in der jeweiligen Praxissoftware erhalten Sie bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Hersteller.
Apotheken in ganz Deutschland sind ab dem 1. September 2022 verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen. Um einen Überblick zu erhalten, welche Apotheken bereits jetzt E-Rezepte verarbeiten können, stellte die gematik eine Deutschlandkarte bereit, auf der alle Apotheken zu sehen sind, in denen E-Rezepte über die App oder vor Ort eingelöst werden können. Die Karte ist unter https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/apothekensuche veröffentlicht und wird einmal wöchentlich aktualisiert.