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Informationen zum Bonusheft

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Bonusheft-Service der KZV Schleswig-Holstein

Für das sorgfältige Führen des Bonusheftes ist grundsätzlich jeder Patient selbst verantwortlich. Ihre Zahnarztpraxis unterstützt Sie dabei gern – auch nachträglich und nach einem Zahnarztwechsel.

Sollten Ihnen trotz eigener Bemühungen ein paar Stempel fehlen, kann Ihnen im Ausnahmefall (z.B. nach Umzug oder bei einem Wechsel des Zahnarztes) die KZV-SH zur Vervollständigung Ihres Bonusheftes eine Auflistung der zahnärztlichen Untersuchungen erstellen. Dies geht allerdings nur

  • wenn tatsächlich die vorgeschriebenen Untersuchungen stattgefunden haben,
  • wenn die Untersuchungen bei Zahnärzten durchgeführt wurden, die in Schleswig-Holstein zugelassen waren oder sind,
  • für den Zeitraum der vergangenen 5 Jahre (Daten über diesen Zeitraum hinaus müssen bei uns aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen regelmäßig gelöscht werden.)

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, laden Sie bitte das Anforderungsformular unterhalb dieses Textes herunter und senden es per frankiertem Brief an die auf dem Formular angegebene Adresse!

Downloads


  • Anforderungsformular Bonusheft
  • KZBV: Das Bonusheft Spart bares Geld beim Zahnersatz