Mit Schreiben vom 23.12.20 informiert die KZBV über Prioritätengruppen bzgl. der Impfreihenfolge gemäß Coronavirus-Impfverordnung. Das Schreiben finden Sie im Downloadbereich unten auf dieser Seite. Dort finden Sie ebenfalls die Verordnung selbst sowie den „Beschluss der STIKO für die Empfehlung der COVID-19-Impfung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung“.
Die KZV S-H steht in dieser Angelegenheit bereits im Kontakt mit dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren. Die Möglichkeit des Bezuges von Impfberechtigungsbescheinigungen für Vertragszahnarztpraxen über die KZV S-H befindet sich aktuell in Vorbereitung.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie Anfang Januar 2021. Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen bei der KZV S-H abzusehen.