Alle in Schleswig-Holstein tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren in den Praxen beschäftigte Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter mit unmittelbarem Patientenkontakt wurden in die Gruppe mit höchster Impfpriorität hochgestuft und können seit Dienstag, 23.02.21 einen Impftermin auf dem Impfportal www.impfen-sh.de vereinbaren.
Mit Beginn der Impfungen für die Prio-Gruppe 3 dürfen auch Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter geimpft werden, die keinen unmittelbaren Patientenkontakt haben.
Wichtige Hinweise:
- Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein bittet uns per Mail vom 01.03.21, alle Zahnärzte bzw. Mitarbeiterinnen darauf hinzuweisen, dass zum Impftermin unbedingt ein korrekt und vollständig ausgefüllter und unterschriebener Impfberechtigungsschein vorzulegen ist. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, abgewiesen zu werden.
- Sollte das Impfportal vorübergehend nicht erreichbar sein, probieren Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt wieder!
- Weisen Sie bei der Terminvereinbarung unbedingt auf Ihre Zugehörigkeit zur höchsten Priorisierungsgruppe gemäß § 2 Corona-Impfverordnung hin! Sie gehören zu „Personen mit erhöhtem Risiko aufgrund des Berufs/der Tätigkeit“.
- Für die Buchung von Terminen für mehr als drei Personen müssen u.U. verschiedene E-Mailadressen verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie während des Buchungsvorgangs auf die an die angegebene Mailadresse gesandten Mails des Impfportals Zugriff haben, um den Buchungsvorgang fortsetzen zu können
- Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, gibt es in der Bestätigungsmail des Impfportals einen Link zur Terminverwaltung, wo Termine storniert werden können.
- Wer zur Gruppe der „in den Praxen beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unmittelbarem Patientenkontakt“ gehört, kann nur die Praxisinhaberin/der Praxisinhaber entscheiden, nicht die KZV!
- Impfberechtigungsscheine aus Schleswig-Holstein können nur in einem Impfzentrum in Schleswig-Holstein realisiert werden
Bei der Wahrnehmung des individuell vereinbarten Impftermins benötigen Sie zur Vorlage im Impfzentrum einen Impfberechtigungsschein in Papierform, aus dem Ihre Einstufung in die Gruppe mit höchster Priorität hervorgeht. Verwenden Sie hierfür bitte das folgende PDF-Formular! Bitte laden Sie das Formular zunächst auf Ihren PC herunter und öffnen es anschließend mit einem geeigneten Programm (z. B. Adobe Acrobat Reader)! Das Öffnen des PDF-Dokuments und Ausfüllen direkt im Browser kann insbesondere beim Drucken von Umlauten und „ß“ zu Problemen führen. Diese sind aber nicht in dem PDF-Dokument begründet, sondern in der Funktionalität der in einigen Browsern integrierten PDF-Tools.
Sie können dieses für sich und Ihre berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am PC ausfüllen oder auch blanko ausdrucken und handschriftlich (für die Mitarbeiter des Impfzentrums leserlich !) ausfüllen. Vergessen Sie in beiden Fällen auf keinen Fall, die Impfberechtigungscheine mit Ihrem Praxisstempel zu versehen und durch den bzw. einen der Praxisinhaber zu unterschreiben und diese zum Impftermin mitzubringen. Halten Sie beim Impftermin unbedingt auch ein persönliches Ausweisdokument und nach Möglichkeit Ihren Impfpass bereit.