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Barrierefreiheit

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) bemüht sich, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.kzv-sh.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 derzeit noch nicht komplett vereinbar. Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Website in diesem Zusammenhang weiter zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Teilbereiche sind noch nicht barrierefrei:

Nicht alle PDF-Dokumente liegen in einer barrierefreien Form vor. PDF-Dokumente werden entweder nach und nach barrierefrei gestaltet oder zusätzlich als reine Text-PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt, wenn dies sinnvoll ist. Barrierefreie Alternative: Viele Informationen sind auch als HTML-Text verfügbar, insbesondere Patienteninformationen.

Es liegen keine Videos in Gebärdensprache mit Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Website, Hinweisen zur Navigation, wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Gebärdensprache vor. Die Videos werden jedoch in Kürze produziert und bis Ende des Jahres 2024 veröffentlicht. Barrierefreie Alternative: Die Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Website, Hinweise zur Navigation und die Erklärung zur Barrierefreiheit können in leichter Sprache abgerufen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Oktober 2022 erstellt und 2023 sowie 2024 aktualisiert. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der KZBV selbst durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Die KZBV arbeitet fortlaufend daran, bestehende Barrieren abzubauen. Falls Sie auf weitere Barrieren stoßen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen:

Abt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 – 28 01 79 27
E-Mail: presse@kzbv.de

Schlichtungsverfahren

Sollte nach Ihrer Kontaktaufnahme mit der KZBV keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Postadresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 – 18 527 2805
Fax: 030 – 18 527 2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de