Zahnärzteblatt 03/2024
Amalgam-Verbot ab 2025 – Gutachtertagung der KZV S-H zu prothetischen Versorgungen – GMK fordert Nachbesserungen beim E-Rezept – Lieferengpässe bei Medikamenten – Antibiotikaverbrauch liegt unter Vor-Pademieniveau
Die Vertreterversammlung der KZBV hat am 8./9.11.2023 die Fortsetzung der Kampagne „Zähne zeigen!“ beschlossen. Bitte nutzen Sie (weiterhin) die Ihnen zur Verfügung stehenden Materialien, informieren Sie Patienten, Verwandte und Freunde über die Kampagne und ihre Hintergründe!
Im Mittelpunkt der Kampagne stehen die Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitistherapie. Die unzureichende Finanzierung schränkt die Behandlungskapazitäten in den Praxen ein: „Zähne zeigen“ soll den Patientinnen und Patienten verdeutlichen, dass die gegenwärtige Gesundheitspolitik ihre Versorgung direkt gefährdet.
Zusätzlich werden auch die Konsequenzen für die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung thematisiert. Längere Wege in die Zahnarztpraxis und längere Wartezeiten auf Termine könnten die Folgen sein.
Amalgam-Verbot ab 2025 – Gutachtertagung der KZV S-H zu prothetischen Versorgungen – GMK fordert Nachbesserungen beim E-Rezept – Lieferengpässe bei Medikamenten – Antibiotikaverbrauch liegt unter Vor-Pademieniveau
Angesichts der massiven Versorgungsprobleme hat die KZBV in einem offenen Brief Bundesgesundheitsminister Lauterbach aufgefordert, die gegenwärtige Krise in der zahnärztlichen Versorgung endlich zu stoppen.
Seit dem 01.12.23 werden die persönlichen Zugänge im Serviceportal der KZV S-H sukzessive auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) umgestellt. Im Zuge dessen können künftig viele Abrechnungsunterlagen online eingesehen werden.
Um Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von zahnärztlich induzierten Intubationsnarkosen wirksam entgegentreten zu können, hat die KZBV einen Fragebogen entwickelt und bittet die Praxen um Mithilfe.
Anlässlich des Neujahrsempfangs der Zahnärzteschaft am 30. Januar in Berlin beziehen die Vorsitzenden der KZBV, der BZÄK und der DGZMK klare Haltung gegen jede Form von Extremismus, Antisemitismus sowie Rassismus.
Vor dem Hintergrund des bekannt gewordenen Referentenentwurfs für ein sog. Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) fordern KZBV und BZÄK noch einmal mit Nachdruck, iMVZ endlich wirksam zu regulieren.
Das Update 3.1.8 der Digitalen Planungshilfe zum Festzuschusssystem enthält die zum 1. Januar 2024 geltenden neuen Festzuschussbeträge. Die DPF-Vollversion kann bei Bedarf im Serviceportal heruntergeladen werden.
Seit Dezember 2023 bietet die gematik über den Messengerdienst „WhatsApp“ einen eigenen Kanal an, um auf Störungen und Einschränkungen der Telematikinfrastruktur (TI) hinzuweisen. Der Kanal kann abonniert werden.
Künftig ist das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch besteht dann unabhängig vom Kariesrisiko.
Gemäß Vereinbarung des VDZI mit dem GKV-SV wurden zum 1. Januar 2024 die BEL-II-Preise für zahntechnische Leistungen um 4,22 % erhöht. Die aktualisierte Preisliste steht im CSV-Format zum Download zur Verfügung.
Die Nutzung des E-Rezepts ist seit dem 1. Januar 2024 für apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend. Für den Anspruch auf die volle TI-Pauschale muss das E-Rezept ab diesem Zeitpunkt technisch nutzbar sein.
Die KZBV hat bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Umfrage zur Angebotsvielfalt bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) durchgeführt. Die Umfrage-Ergebnisse können jetzt heruntergeladen und in der Praxis verwendet werden.
Millionen Euro
fehlen nach Berechnungen der KZBV 2023 bundesweit im Budget für PAR-Behandlungen.
PAR-Neubehandlungsfälle
gab es nach Angaben der KZBV im November 2023 - im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Rückgang um rund ein Drittel.
Millionen Euro jährlich
beziffert die KZBV die langfristigen Kosten für das GKV-System, die aufgrund der Budgetierung im PAR-Bereich entstehen werden.
Prozent
betrug der Anteil der Ausgaben für zahnärztliche Behandlungen an den Gesamtausgaben der GKV im Jahr 2022.