Wir begrüßen Sie herzlich als neues Mitglied der KZV Schleswig-Holstein und wünschen Ihnen einen guten Praxisstart!
Über die Menüstruktur auf dieser Seite gelangen Sie zu den wichtigsten Informationen und Hinweisen, die Sie zur Aufnahme Ihrer Praxistätigkeit benötigen.
Bei Fragen rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail! Über den Menüpunkt KONTAKT im Hauptmenü gelangen Sie zu einem Kontaktformular sowie einer Telefonliste mit den Ansprechpartnern in der KZV.
FORMALITÄTEN ZUM START
Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „MITTEILUNG DER BANKVERBINDUNG“ möglichst umgehend an uns zurück.
Die KZV S-H leistet am vorletzten Bankarbeitstag eines jeden Monats für das laufende Quartal Abschlagszahlungen für konservierend-chirurgische Leistungen bzw. kieferorthopädische Leistungen. Als Berechnungsgrundlage dienen dabei die zuletzt abgerechneten Honorare.
Da für Ihre Praxis bzw. für die an Sie neu vergebene KZV-Abrechnungsnummer noch keine Abrechnungsdaten vorliegen, benötigen wir von Ihnen eine monatliche Umsatzmeldung (Gesamt-Fallzahl und Gesamt-Punktmenge bezogen auf den 1. des laufenden Quartals).
Wir benötigen die Umsatzmeldungen für einen Zeitraum von 6 Monaten.
Bitte füllen Sie das Online-Formular Umsatzmeldung für Abschlagszahlungen (eigener Menüpunkt unterhalb dieses Menüpunktes) jeweils bis zum 25. des laufenden Monats aus!
Bitte beachten Sie: Sollten keine Meldungen eingehen, können wir keine Abschläge zahlen.
Bei Fragen hilft Ihnen Frau Andrea Richter, stellv. Leiterin der Finanzabteilung, weiter.
E-Mail: andrea.richter@kzv-sh.de, Tel. 0431 2897-162
Praxisneugründer haben gemäß den Anlagen 23 und 25 zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KZV S-H die Möglichkeit, einen Antrag auf Neugründerstatus zu stellen. Alle Informationen hierzu finden Sie in unseren Informationen für Praxisneugründer.
Umsatzmeldung für Abschlagszahlungen
Bitte füllen Sie das Online-Formular jeweils bis zum 25. des laufenden Monats aus!
ABRECHNUNG UND AUSZAHLUNG
Damit wir Ihnen Ihre Honorare pünktlich auszahlen können, müssen Sie uns Ihre erbrachten Leistungen rechtzeitig online übermitteln. Es gibt zwei Einreichungsarten, die monatliche und die vierteljährliche Einreichung. Monatlich eingereicht werden die ZE-, PAR- und KBR-Leistungen. KCH-Leistungen und KFO-Leistungen werden quartalsweise zu Beginn des Folgequartals eingereicht. Eine Kurzanleitung zur Online-Einreichung finden Sie auf der Seite TSCHÜSS DISKETTE UND PAPIER – WILLKOMMEN ONLINE-EINREICHUNG!.
Die Honorare für ZE-, PAR- und KBR-Leistungen werden im auf die Einreichung folgenden Monat ausgezahlt. Für KCH- und KFO-Leistungen gibt es monatliche Vorauszahlungen („Abschläge“) sowie pro Quartal eine Restzahlung. Für ZE-Leistungen bieten wir die gesonderte Möglichkeit der EXPRESSAUSZAHLUNG an.
Eine Jahresübersicht über die Einreichungs- und Auszahlungstermine finden Sie online (auch zum Download) auf der Seite KALENDER. Diese Terminübersicht wird zudem jeweils zum Jahresende auf Papier an die Mitgliedspraxen versandt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den veröffentlichten Einreichterminen um verbindlich zu beachtende Ausschlussfristen handelt!
RICHTLINIEN DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES (G-BA)
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien, wie u. a. die Behandlungsrichtlinie, die Zahnersatz-Richtlinie, die PAR-Richtlinie, die Kieferorthopädie-Richtlinien, aber auch die Krankentransport-Richtlinie und die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte bestimmen den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind für alle Vertragszahnärzte verbindlich. Sämtliche für die vertragszahnärztliche Versorgung relevanten GB-A-Richtlinien sind im HANDBUCH DER KZV SCHLESWIG-HOLSTEIN, Register 7 zusammengetragen.
ABRECHNUNGSHILFEN
Mit der Publikation VORSTANDSINFORMATION (Versand erfolgt in Papierform an Ihre Praxisadresse) informieren wir Sie über aktuelle Themen und weisen auf Änderungen und Neuerungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung hin. Detaillierte Abrechnungshinweise für die Praxismitarbeiter/-innen erhalten Sie mit den jeweils zum 15. des letzten Quartalsmonats übersandten GELBEN SEITEN. Eine digitale Version der GELBEN SEITEN FINDEN SIE HIER.
Die meisten Antrags- und Verordnungsformulare werden inzwischen digital bearbeitet und ausgetauscht. Benötigen Sie dennoch das eine oder andere Papierformular nutzen Sie das ONLINE-BESTELLFORMULAR.
Die GEBÜHREN-APP wird Ihnen gemeinsam von den KZVen Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um ein modernes, multimediales Tool für Zahnärztinnen, Zahnärzte und deren Praxisteams. Sie bietet Ihnen stets einen aktuellen Überblick über alle vertragszahnärztlichen Gebührenpositionen sowie über die Abrechnungsbestimmungen. Darüber hinaus können Sie mit der Notizfunktion zu jedem Gebühreneintrag individuelle Informationen für sich und Ihr Praxisteam hinterlegen. Weitere Infos zur App und zum Download finden Sie unter ABRECHNUNGSHILFEN.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) ist Grundlage für die Abrechnung der vertragszahnärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen und für das Honorar. Das Regelwerk wird durch den Bewertungsausschuss festgelegt, der von den Vertretern der KZBV und des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gebildet wird. Unsere Praxishilfe GEBÜHRENTABELLE stellt einen Auszug aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen dar und gibt die einzelnen Leistungsbeschreibungen zum Teil nur verkürzt wieder. Die Tabelle in Heftform können Sie unter FORMULARE ONLINE BESTELLEN beziehen.
Die DIGITALE PLANUNGSHILFE FÜR FESTZUSCHÜSSE (DPF) unterstützt Sie bei der Planung von Zahnersatz im Umgang mit dem Festzuschusssystem. Zusätzlich bietet sie die Möglichkeit, Befund und Versorgungsalternativen per Knopfdruck für das Patientengespräch zu visualisieren. Um die Anwendung nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Basisprogramm der DPF installieren. Ein entsprechendes Download der DPF-Vollversion finden Sie im zugriffsgeschützten Bereich der Homepage der KZV S-H (SERVICEPORTAL). Hierfür ist ein Login erforderlich. Die regelmäßigen Updates zur DIGITALEN PLANUNGSHILFE finden Sie aus Lizenzgründen auf der Website der KZBV.
Das FESTZUSCHUSS-KOMPENDIUM „SCHWERE KOST FÜR LEICHTERES ARBEITEN“ informiert über die Grundlagen des Festzuschusssystems und zeigt Standardbeispiele zur Ermittlung der Festzuschüsse. Die Abrechnungshilfe führt die geltenden Festzuschussbeträge je Befund übersichtlich auf.
Die Abrechnung von Reparaturen, Anpassungen und Ergänzungen an Zahnersatzversorgungen stellt die Praxis oft vor größere Herausforderungen. Das Praxishandbuch WIEDERHERSTELLUNGEN IM FESTZUSCHUSSSYSTEM – Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen unter Berücksichtigung des BEL II-2014 soll Ihnen dafür im Praxisalltag eine Hilfestellung an die Hand.
Für die Praxis > Abrechnung > Abrechnungshilfen – Nachschlagewerke
Der Gemeinsame Bundesausschuss, bestehend aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie Vertretern der Vertragszahnärzteschaft, der Vertragsärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser beschließt jährlich eine Anpassung der Festzuschussbeträge. Die jeweils aktuelle ABRECHNUNGSHILFE FÜR FESTZUSCHÜSSE kann heruntergeladen werden. Sie erhalten die Hilfe regelmäßig auch als laminierte Klappkarte, nachdem die Druckversion von der KZBV zu Jahresbeginn ausgeliefert wurde, mit der jeweils nächsten anstehenden VORSTANDSINFORMATION.
Für die Praxis > Abrechnung > Abrechnungshilfen – Nachschlagewerke
Der Leitfaden SCHNITTSTELLEN ZWISCHEN BEMA UND GOZ gibt einen Überblick über mögliche Schnittstellen zur privatzahnärztlichen Versorgung und nennt die Anforderungen an Vereinbarungen von Leistungen der GOZ mit gesetzlich Krankenversicherten. Mit ihm erhalten Sie eine Grundlage, auf der Sie Beratungsgespräche mit Ihren Patienten führen und diesen auch die erforderliche Kostentransparenz gewähren können.
DAS ELEKTRONISCHE REZEPT (E-REZEPT) gibt als Leitfaden allgemeine Hinweise, beschreibt den organisatorischen Rahmen und fokussiert auf die Anwendungsszenarien in der Praxis. In einer FAQ-Liste sind die häufigsten 10 Fragen zum E-Rezept zusammengefasst.
CHECKLISTE FÜR DIE ERSTELLUNG DER KCH-ABRECHNUNG
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CHECKLISTE FÜR DIE ERSTELLUNG DER ZE-ABRECHNUNG
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CHECKLISTE FÜR DIE ERSTELLUNG DER KBR-/Schienen-ABRECHNUNG
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CHECKLISTE FÜR DIE ERSTELLUNG DER PAR-ABRECHNUNG
Die Broschüre der KZBV DIE ZAHNÄRZTLICHE HEILMITTELVERORDNUNG erläutert die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs. Dargestellt werden zudem die einzelnen verordnungsfähigen Heilmittel sowie die Grundsätze für deren Verordnung.
Der Ratgeber der KZBV und der BZÄK FRÜHKINDLICHE KARIES VERHINDERN erläutert die Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder und gibt praktische Empfehlungen und Tipps zur Betreuung der unter dreijährigen Patienten.
Der Leitfaden der KZBV VIDEOSPRECHSTUNDEN, VIDEOFALLKONFERENZEN UND TELEKONSILE IN DER VERTRAGSZAHNÄRZTLICHEN VERSORGUNG informiert Praxen über die neuen Leistungen und gibt Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Voraussetzungen, Vergütungen und Durchführung von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien.
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Broschüren
Die Broschüre der KZBV DIE ZAHNÄRZTLICHE HEILMITTELVERORDNUNG erläutert die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs. Dargestellt werden zudem die einzelnen verordnungsfähigen Heilmittel sowie die Grundsätze für deren Verordnung.
Der Ratgeber der KZBV und der BZÄK FRÜHKINDLICHE KARIES VERHINDERN erläutert die Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder und gibt praktische Empfehlungen und Tipps zur Betreuung der unter dreijährigen Patienten.
Der Leitfaden der KZBV VIDEOSPRECHSTUNDEN, VIDEOFALLKONFERENZEN UND TELEKONSILE IN DER VERTRAGSZAHNÄRZTLICHEN VERSORGUNG informiert Praxen über die neuen Leistungen und gibt Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Voraussetzungen, Vergütungen und Durchführung von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien.
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TELEMATIKINFRASTRUKTUR
Grundlage der elektronischen Vernetzung ist der Aufbau eines hochsicheren Netzwerks, das Schritt für Schritt alle Akteure des Gesundheitswesens – Zahnarzt- und Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser – miteinander verbindet, der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI). Mittelfristig werden auch Organisationen der Leistungserbringer – also z. B. die KZVen angebunden.
Damit Sie auch die Schritte auf Ihrem Weg in die TI erfolgreich abschließen können, empfehlen wir das Abarbeiten nach dieser Checkliste.
Bei Fragen wenden Sie sich an unser TI-Team
ti-team@kzv-sh.de
PUBLIKATIONEN DER KZV S-H
Das RUNDSCHREIBEN HVM (in Papierform versandt), das RUNDSCHREIBEN AKTUELL (in Papierform versandt) sowie der amtliche Teil RUNDSCHREIBEN DER KZV S-H des ZAHNÄRZTEBLATTES SCHLESWIG-HOLSTEIN sind die offiziellen Bekanntmachungsorgane der KZV S-H.
Mit der Publikation VORSTANDSINFORMATION (in Papierform versandt) informieren wir Sie über besonders wichtige aktuelle Themen und weisen auf Änderungen und Neuerungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung hin. Mit dem RUNDSCHREIBEN AKTUELL werden insbesondere Satzungsänderungen sowie die Ergebnisse der Wahl zur Vertreterversammlung veröffentlicht. Im amtlichen Teil RUNDSCHREIBEN DER KZV S-H des Zahnärzteblattes sind z. B. die Einladung und Tagesordnung zur Vertreterversammlung der KZV S-H, Termine für Anträge an den Zulassungsausschuss, die Verkündung von Beschlüssen des Disziplinarausschusses sowie Beschlüsse der Vertreterversammlung mit Satzung- oder satzungsähnlichen Charakter (z. B. Verwaltungskostenordnung) abgedruckt. Im RUNDSCHREIBEN HVM finden Sie die für die Honorarverteilung geltenden Vorgaben (Richtwerte, Sockelbeträge).
PRAXISFÜHRUNG
Seit 2021 legt eine IT-Sicherheitsrichtlinie die in einer vertragszahnärztlichen Praxis notwendigen Anforderungen an die IT-Sicherheit fest. Praxisinhaber sind für die Einhaltung der Vorgaben dieser Richtlinie verantwortlich.
Der Leitfaden DATENSCHUTZ UND IT-SICHERHEIT der KZBV und der BZÄK gibt einen Überblick über die die Anforderungen an die IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis. Er zeigt, mit welchen Maßnahmen diese möglichst praxisnah und aufwandsarm umgesetzt werden können. Berücksichtigt werden auch der Anschluss an die Telematikinfrastruktur sowie der Einsatz mobiler Anwendungen und Geräte.
Die KZV S-H hat eine Versicherung für Abrechnungsunterlagen abgeschlossen.