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Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen ab 01.01.2026 im „Gelben Heft“

Bislang wurde das sogenannte „Gelbe Heft“ ausschließlich für die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen genutzt. Seit 1. Januar 2026 werden zusätzlich auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dort dokumentiert. So hatte es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) im Mai 2025 beschlossen. Inzwischen wurden aufgrund des Beschlusses die „Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten“ (FU-Richtlinie) und die ärztliche „Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern“ (Kinder-Richtlinie) mit der Anlage 1 „Untersuchungsheft für Kinder“ entsprechend geändert.

Die ab 1. Januar ausgegebenen „Gelben Hefte“ werden die Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bereits enthalten. Schon ausgegebene „Gelbe Hefte“ bleiben gültig und werden durch Einlegeblätter ergänzt. Die Fortführung der Dokumentation im neuen Einleger ist ab Januar 2026 verpflichtend. Eine Übertragung der Daten vom zahnärztlichen Kinderpass in den Einleger ist jedoch nicht erforderlich.

Eine erste „Grundausstattung“ mit Einlegblättern, Aufklebern, Informationsflyern und einem Wartezimmerplakat hat die KZV Schleswig-Holstein ihren Mitgliedspraxen bereits übersandt. Nachschub kann bei Bedarf über FÜR DIE PRAXIS – FORMULARE – FORMULARE ONLINE BESTELLEN – WEITERE FORMULARE bestellt werden.

Wegen eines Lieferengpasses seitens des GBA können von den Einlegeblättern und Aufklebern zur Zeit pro Praxis nur jeweils höchstens 15 Stück bestellt werden. Wir bitten um Verständnis.

Im Zahnärzteblatt 12/2025 haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema in einem Artikel zusammen gefasst, den Sie unterhalb dieses Textes separat herunterladen können.

Die KZBV hat eine Sonderseite mit allen Informationen zu den Neuerungen aufgesetzt. Dort finden Sie auch Materialien, die Sie zur Information Ihrer Patienten verwenden können: