Praxisschließung
Praxisschließung
Beachten Sie, dass sich diese Übersicht nur auf den Bereich Telematik bezieht.
Bei allen anderen Themen wenden Sie sich bitte weiterhin an die Zulassungsstelle der KZV sowie die Zahnärztekammer.
Folgende Dienste sind zu kündigen:
- VPN-Zugangsdienst
- KIM-Fachdienst
- Praxisverwaltungssystem (PVS)
Beachten Sie zu den Kündigungsfristen die entsprechenden Vertragsbedingungen. Informieren Sie sich ggf. über Sonderkündigungsrechte.
Eine vorzeitige Kündigung des eHBA ist nicht notwendig. Bewahren Sie Ihren eHBA von der PIN/PUK getrennt auf. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zahnärztekammer.
Entsorgung von TI-Komponenten:
Sowohl der Konnektor als auch Kartenterminals müssen aus Sicherheitsgründen auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Konnektoren sind an den Hersteller zurückzusenden.
Wenden Sie sich für die Außerbetriebnahme an Ihren Dienstleister vor Ort (DVO) oder an den Anbieter.
Beachten Sie hierzu auch die Information der KZBV „TI-Komponenten richtig entsorgen“ (Stand: März 2025).
Sperrung der SMC-B Karte:
Bei Beendigung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit wird die SMC-B Karte von der KZV S-H gesperrt.
Um zu verhindern, dass der Praxisausweis missbräuchlich verwendet werden kann, sollte die gesperrte Karte technisch unbrauchbar gemacht werden (z.B. durch Zerschneiden des Chips).
Beachten Sie hierzu auch die Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen der KZV S-H.
Bei Fragen wenden Sie sich an unser TI-Team
ti-team@kzv-sh.de
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Praxisübergabe
Praxisübergabe
Beachten Sie, dass sich diese Übersicht nur auf den Bereich Telematik bezieht.
Bei allen anderen Themen wenden Sie sich bitte weiterhin an die Zulassungsstelle der KZV sowie die Zahnärztekammer.
Folgende Dienste sind zu kündigen:
- VPN-Zugangsdienst
- KIM-Fachdienst
- Praxisverwaltungssystem (PVS)
Beachten Sie zu den Kündigungsfristen die entsprechenden Vertragsbedingungen. Informieren Sie sich ggf. über Sonderkündigungsrechte.
Eine vorzeitige Kündigung des eHBA ist nicht notwendig. Bewahren Sie Ihren eHBA von der PIN/PUK getrennt auf. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zahnärztekammer.
Entsorgung von TI-Komponenten:
Sowohl der Konnektor als auch Kartenterminals müssen aus Sicherheitsgründen auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Konnektoren sind an den Hersteller zurückzusenden.
Wenden Sie sich für die Außerbetriebnahme an Ihren Dienstleister vor Ort (DVO) oder an den Anbieter.
Beachten Sie hierzu auch die Information der KZBV „TI-Komponenten richtig entsorgen“ (Stand: März 2025).
Weitergabe von TI-Komponenten:
Soll Konnektor und/oder Kartenterminal an den neuen Inhaber übergeben werden, stellen Sie sicher, dass die Geräte auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wurden. Beachten Sie hierzu auch die Information der KZBV „TI-Komponenten richtig entsorgen“ (Stand: März 2025).
Aus dem Kartenterminal ist die SMC-B Karte (Praxisausweis) zu entfernen. Die gSMC-KT (Gerätekarte) kann im Gerät verbleiben und weiter genutzt werden, sofern sie noch gültig ist.
Hat der neue Inhaber bereits eine eigene SMC-B Karte, machen Sie Ihre Karte technisch unbrauchbar (z. B. durch Zerschneiden des Chips). So wird verhindert, dass der Praxisausweis missbräuchlich verwendet werden kann.
Sperrung der SMC-B Karte:
Wird die Praxis durch einen neuen Inhaber weitergeführt, muss dieser eine neue SMC-B Karte bestellen. Daher wird Ihre SMC-B Karte von der KZV S-H gesperrt.
Beachten Sie hierzu auch die Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen der KZV S-H.
Bei Fragen wenden Sie sich an unser TI-Team
ti-team@kzv-sh.de