FAQs zum Amalgam-Aus ab 01.01.2025
Am 25.11.2024 führte die KZV S-H für ihre Mitglieder ein Webinar zur Neuregelung der Füllungstherapie nach dem Amalgam-Verbot zum 1. Januar 2025 durch. Nachfolgend werden Fragen, die während des Webinars gestellt wurden, von Prof. Dr. Roland Frankenberger bzw. der KZV S-H beantwortet.
Außerdem finden Sie hier ein Merkblatt zur Information Ihrer Patientinnen und Patienten.
Wo kann man die Materialstudie von der Zusammenarbeit mit der KZBV einsehen?
In der Quintessenz Zahnmedizin steht eine gekürzte Version:
[Prof. Dr. Roland Frankenberger]
Was halten Sie von der Open-Sandwich-Technik?
„Ich halte weder von der offenen noch von der geschlossenen ST etwas. Studien hierzu sind begrenzt und nicht wirklich gut.“
[Prof. Dr. Roland Frankenberger]
Sollte man GIZ zuerst unter Lack aushärten lassen und erst dann unter Wasserspraykühlung einschleifen?
Nein, es reicht nach dem Einschleifen.
[Prof. Dr. Roland Frankenberger]
Mit welchen Instrumenten wird die schallschwingende Kariesexkavation durchgeführt?
SonicSys Halbkugel
[Prof. Dr. Roland Frankenberger]
Könnten Sie zu den einzelnen Materialgruppen, die genannt wurden auch Firmennamen und Beispielprodukte nennen?
Glashybrid: Equia Forte HT, Riva Self-Cure / GIZ-Komposit-Hybrid: Surefil One
[Prof. Dr. Roland Frankenberger]
Welches Füllungsmaterial ist für Klasse II Kavitäten am besten geeignet?
Generell: Komposit / Im Rahmen der neuen Regelversorgung: Equia Forte HT
[Prof. Dr. Roland Frankenberger]
Mit welchem Lack versiegeln Sie GIZ- Füllungen?
Equia Coat.
[Prof. Dr. Roland Frankenberger]
Wird die Kassenfüllung ab dem 01.01.25 ohne Zuzahlung überhaupt noch möglich sein?
Der Patient hat Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung und der Vertragszahnarzt muss eine Füllung (selbstadhäsiv oder ggf. Bulkfill) als Sachleistung anbieten.
[KZV S-H]
Ist es nicht so, das nur noch ein sehr geringer Anteil der abgerechneten Füllungen Amalgamfüllungen sind? 2%?
Der Anteil der abgerechneten Amalgamfüllungen lag im Jahr 2022 im bundesdurchschnitt bei ca. 2,4%, Tendenz abnehmend.
[KZV S-H]
Ändert sich durch die Anhebung der Punktwerte für Füllungen das Budget bzw. der HVM?
In den Vertragsverhandlungen das Jahr 2025 betreffend werden wir – neben den anderen Bewertungskriterien – natürlich auch die angehobene Bewertungszahlen für Füllungen ansprechen und erwarten, dass diese berücksichtigt werden. Am Ende wird die Höhe der Gesamtvergütung (Budget) vertraglich festgelegt und dieses Volumen steht dann über den HVM zur Verteilung bereit.
[KZV S-H]
In der Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde behauptet, dass bei einer Amalgam-Füllung keine bMF für das Separieren der Zähne mittels eines Keils o.ä. abgerechnet werden darf, weil der Kontaktpunkt durch das Stopfen des Amalgams hergestellt wird. Ist die Abrechnung der bMF ab 2025 bei den "neuen" Kassenfüllungen dann regulär bei jeder Klasse II Füllung möglich?
Die Abrechnungsbestimmungen für die Nr.12 (bMF) haben sich nicht geändert. Für das Separieren war und ist die Leistung berechnungsfähig. Bei dem Legen von Kunststofffüllungen ist die Benutzung eines Keils sicher häufiger erforderlich als bei Amalgamfüllungen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist natürlich zu beachten.
[KZV S-H]
Was ist, wenn ein Patient im nächsten Jahr warum auch immer unbedingt eine Amalgamfüllung möchte?
Dentalamalgam darf nur bei „spezifischen medizinischen Erfordernissen“ verwendet werden, wenn dies bei dem jeweiligen Patienten als “zwingend notwendig“ erachtet wird. Wunschbehandlungen gehören nicht dazu. Sofern die medizinische Notwendigkeit für eine Amalgamfüllung nicht besteht, ist eine Amalgamfüllung nicht indiziert. Daran ändert auch der Wunsch des Patienten nichts.
[KZV S-H]